Es scheint, als hätte das Bundesverfassungsgericht gestern zur Freude aller eine unangenehme bis nahezu peinliche Altlast beseitigt: die Triage-Gesetze aus Zeiten der Pandemie. Sie erinnern sich: damals, als wir alle das Fürchten gelehrt bekamen, dass die Intensivstationen zu voll, das Personal zu gering und Zeit und Mittel zu knapp seien, wenn die Pandemie noch explosiver wird.
Die Freude darüber, dass dieses Gesetz nun gekippt ist, scheint ungeteilt, die Erleichterung groß. Doch: Die Debatte lässt sich ja nun nicht mehr so einfach aus dem Weg räumen. Jetzt steht sie – die Frage nach der Triage – unbeantwortet im Raum, und alle, die erfreut sind, dass das (Bundes-)gesetz mit seinen Ecken, Kanten und Unberechtigtkeiten in die Vergangenheit verbannt wird, versuchen nun diese unbeantwortete Frage zu beantworten.
Vielleicht ist es aber genau anders: Vielleicht ist ja jede Regelung, wer im OP-Saal in welchem Katastrophenfall die medizinische Vorfahrt erhält, schon von vornherein vorgeschriebenes Unrecht. Denn jeder Einzelfall ist anders, jede Regelung grenzt aus.
Bleibt die Frage, was im Falle eines Falles zu tun ist, wenn entschieden werden muss. Und das ist – auch und gerade wenn es eng wird, Sache der Ärzte. Niemand sonst kann beurteilen und abwägen, wer zuerst zu behandeln ist, wenn die Möglichkeiten begrenzt sind. Das ist mit Sicherheit schwer, besonders in Katastrophen, aber es ist der einzige Weg.
Hier eine Auswahl von Links aus der beginnenden Debatte:
