Seit dem 10. September wird sie wieder diskutiert: die Strafgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine. Die Kassenärztliche Vereinigung fordert sie, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt sie ab. Einige Praxen erheben sie längst schon. Das wiederum ist aufwändig, bürokratisch, rechtlich nicht ganz einfach. Einfach wäre es tatsächlich, wenn zumindest ein Großteil der „Ausfallpatienten“ in den Praxen absagen würde. Hier eine kleine Linkliste, chronologisch rückwärts:
Das ZDF gibt am 29.09.2024 einen Überblick auf die Debatte und hält auch eine Grafik bereit, die die Einschätzung der Praxen wiedergibt, wie groß das Problem der verpassten – und nicht abgemeldeten – Termine im Alltag ist:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/termine-arzt-absagen-strafe-100.html
Das Bremer Regionalmagazin buten un binnen geht am 15.09.2024 auf rechtliche Lage ein: Wann darf überhaupt eine Strafgebühr erhoben werden, wie hoch darf sie sein? Und auch die pragmatische Frage wird angesprochen: Wie erreicht man, dass die Patienten die Termine absagen, die sie nicht einhalten können?
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/ausfallgebuehr-arzttermine-patienten-rechte-100.html
Der BR nimmt das Thema am 13.09.2024 auf. Hier ist von einem Terminausfall bei Fachärzten von bis zu 20 Prozent die Rede. Ohne diese Ausfälle ließe sich die Terminproblematik also deutlich reduzieren.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/arzttermin-geschwaenzt-strafgebuehren-fuer-patienten-sinnvoll,UOEiQ23
Den Fernsehbeitrag des BR finden Sie auf Youtube, mit dem Bericht aus einer Zahnarztpraxis, die längst sich vorbehält, eine Gebühr für versäumte Termine zu nehmen:
https://www.youtube.com/watch?v=7l4T0dCI0T4