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Triage: Nach dem Ende des Gesetzes beginnt die Suche nach neuen Gesetzesvorgaben

Es scheint, als hätte das Bundesverfassungsgericht gestern zur Freude aller eine unangenehme bis nahezu peinliche Altlast beseitigt: die Triage-Gesetze aus Zeiten der Pandemie. Sie erinnern sich: damals, als wir alle das Fürchten gelehrt bekamen, dass die Intensivstationen zu voll, das Personal zu gering und Zeit und Mittel zu knapp seien, wenn die Pandemie noch explosiver wird.

Die Freude darüber, dass dieses Gesetz nun gekippt ist, scheint ungeteilt, die Erleichterung groß. Doch: Die Debatte lässt sich ja nun nicht mehr so einfach aus dem Weg räumen. Jetzt steht sie – die Frage nach der Triage – unbeantwortet im Raum, und alle, die erfreut sind, dass das (Bundes-)gesetz mit seinen Ecken, Kanten und Unberechtigtkeiten in die Vergangenheit verbannt wird, versuchen nun diese unbeantwortete Frage zu beantworten.

Vielleicht ist es aber genau anders: Vielleicht ist ja jede Regelung, wer im OP-Saal in welchem Katastrophenfall die medizinische Vorfahrt erhält, schon von vornherein vorgeschriebenes Unrecht. Denn jeder Einzelfall ist anders, jede Regelung grenzt aus.

Bleibt die Frage, was im Falle eines Falles zu tun ist, wenn entschieden werden muss. Und das ist – auch und gerade wenn es eng wird, Sache der Ärzte. Niemand sonst kann beurteilen und abwägen, wer zuerst zu behandeln ist, wenn die Möglichkeiten begrenzt sind. Das ist mit Sicherheit schwer, besonders in Katastrophen, aber es ist der einzige Weg.

Hier eine Auswahl von Links aus der beginnenden Debatte:

In der Tagesschau sind die Fakten kurz zusammengefasst, 04.11.2025:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/triage-bundesverfassungsgericht-100.html

Auch wenn die ZEIT in der Überschrift die Frage, wer weiterleben darf, eindeutig beantwortet – nämlich die Ärzte – endet der Artikel nach ausführlicher Information und Argumentensammlung mit einem Startschuss: Die Debatte möge beginnen, so der Autor Ingo Arzt am 04.11.2025:
https://www.zeit.de/gesundheit/2025-11/triage-regelung-bundesverfassungsgericht-coronapandemie-grundgesetz-infektionsschutzgesetz

Auf der Webseite „Biermann Medizin“ ist die Furcht groß vor dem Flickenteppich, der entsteht, wenn der Bund nicht regelt, was Ländersache ist. Hinter all dem steht der Traum von „Gerechtigkeit, Transparenz und Rechtssicherheit“ – und zwar bundesweit. (Kommentar: Ja, wenn das Leben doch so einfach wäre, dass man Verantwortung im Vorhinein rechtssicher und bundesweit regeln könnte.) Der Text ist vom 05.11.2025:
https://biermann-medizin.de/bundesverfassungsgericht-kippt-triage-regel-aus-der-covid-19-pandemie/

Auch Christian Rath argumentiert in seinem Kommentar in der taz damit, dass jede Lösung – gemeint ist die Triage – empörend ist. Und dass die Länder jetzt rätseln dürfen oder müssen, was denn genau Karlsruhe gemeint hat. Bloß: Am Ende, wenn der Kommentar anfangen könnte, hat er schon aufgehört. 04.11.2025:
https://taz.de/Triage-Regel/!6126912/

Welche Wege nun für die Länder möglich oder denkbar sind, lotet Katja Gelinsky in einem Artikel in der FAZ aus. 04.11.2025:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wieso-die-triage-reglung-verfassungswidrig-ist-accg-110764003.html

Die „Welt“ – und nicht nur sie – stellt die Forderung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an den Schluss ihres Textes. Warken will „rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen für Betroffene und Ärztinnen und Ärzte“. Der Text ist vom 05.11.2025:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article690a182b0580923d09987117/triage-aerzte-kippen-regeln-aus-dem-infektionsschutzgesetz-in-karlsruhe.html

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