NACHRICHTENPORTAL

Nachrichten aus dem Gesundheitswesen

Rechtliche Verantwortung für Chatbot-Fehler

Nun ist ein Urteil gefällt: Betreiber von Webseiten müssen für Falschantworten und Halluzinationen der KI, die sie einsetzen, geradestehen. Hier im konkreten Fall hatte ein Chatbot Berufsbezeichnungen frei erfunden.

Die ganze Geschichte bei Golem, 16.05.2026:
https://www.golem.de/news/urteil-klinik-haftet-fuer-falschaussagen-von-ki-chatbot-2605-208728.html

Der Spiegel berichtete am 15.05.2026:
https://www.spiegel.de/netzwelt/urteil-in-hamm-wer-einen-chatbot-betreibt-ist-fuer-dessen-luegen-verantwortlich-a-96c73b7d-25ab-4c09-a510-f0582bc601ee

Das Handelsblatt am 15.05.2026:
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/halluzinationen-vor-gericht-urteile-chatbot-betreiber-voll-fuer-ki-fehler-verantwortlich/100225379.html

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Die Rückkehr der Rübensteuer

Da ist sie: Die Bundesregierung hat nun endlich die eierlegende Wollmilchsau gefunden, der nicht nur Sprachenthusiasten seit Jahrzehnten hinterherjagen. Die Zuckersteuer! Googles KI fasst die Fähigkeiten dieses (Un)-Tieres so zusammen: „Die Steuer soll den Zuckergehalt in Getränken senken, die Adipositas- und Diabetes-Prävention unterstützen und Mehreinnahmen für das Gesundheitswesen generieren.“ Wir nannten das früher: drei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Gut, dass etwas in der Art auf uns zukommen würde, konnte nur der ignorieren, der Augen und Ohren zugleich verschließt. Das ist auf lange Zeit kaum möglich.

Sie erinnern sich an Renate Künast? Grüne Verbraucherschutzministerin von 2001 bis 2005. Sie hatte das Ernährungs- und Landwirtschaftsministerium auch namentlich um den Verbraucherschutz erweitert.* Und sie war die Ministerin, die öfter betonte, dass sie auch mal ein Stück Schokolade esse. An der Stelle wurde mir klar: Die meinen das ernst! Die wollen uns erziehen! Das alles wird noch einst enden in einer grünen Erziehungsdiktatur! Frau Künast hatte ja auch schon wacker angefangen: Die Tabakwerbung war verboten, Süßigkeitenwerbung sollte den Kinderaugen entzogen werden, und der Zucker war ihr nächster Gegner. „Zucker ist der neue Tabak“, sagte sie 2015.

Und nun? Die Regierung ist schwarz-rot. Mehr schwarz als rot. Die Grünen sind nicht einmal die stärkste Oppositionspartei. Und die Zuckersteuer soll nun die Mehreinnahmen für das Gesundheitswesen generieren.

Das Verfahren ist einfach – und in Großbritannien erprobt. Ab einer bestimmten Zuckermenge muss die Industrie bei der Herstellung von Softgetränken mehr Steuern zahlen. Der Ausweichtrick der Industrie ist so einfach wie gewollt: Sie weicht bei der Herstellung von Softgetränken auf Süßstoffe aus und muss die Steuer nicht oder nur gering zahlen. Erfolgszahlen aus Großbritannien liegen schon vor und werden in Deutschland gerade medial aufbereitet: weniger Karies, weniger Fettleibigkeit. Zahlen und Fakten zur Auswirkung des gesteigerten Süßstoffkonsums wird es erst in Jahren geben können. Es gibt aber Vermutungen, Verdachtsmomente und Hinweise: Auch Süßstoffe haben Wirkungen. Zum Beispiel auf den Blutzuckerspiegel. Oder die Darmflora. Oder und so weiter.

Kann also durchaus sein, dass sich nach jahrelanger Zuckersteuer herausstellen wird: Das Trinken von Softdrinks auf Süßstoffbasis geht zulasten der Gesundheit und damit auf Kosten der Krankenkasse. Linke Tasche, rechte Tasche – so sagten wir früher. Vielleicht hat die Wollmilchsau uns mit der Zuckersteuer also tatsächlich ein Ei gelegt.

Die gute Nachricht: Wir haben gar keine Erziehungsdiktatur bekommen. Meine Befürchtungen waren völlig übertrieben gewesen. Die schwarz-rote Regierung nutzt nur – und das ausgesprochen pragmatisch – die Felder, die die Grünen beackert haben.

PS: An dieser Stelle noch ein Rückblick in die Geschichte: 1902 hat Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eine Sektsteuer eingeführt. Sie sprudelt noch heute, mehr als 120 Jahre nachdem die Schiffe versunken sind und nach zwei Weltkriegen, einer Monarchie, einer Republik und einer Diktatur. Die Zuckersteuer hingegen, 1841 in Preußen als Rübensteuer eingeführt, ist in Deutschland 1993 abgeschafft worden, um Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu vermeiden.

*  2013 ist der Verbraucherschutz ins Justizministerium umgezogen, 2021 ins Umweltministerium.

Linkliste zur geplanten Zuckersteuer:

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GKV-Reform: Bundesregierung entschärft Sparpläne bei Krankengeld und Mitversicherung

Von 19,6 auf 16,3 Milliarden Euro: Die Rede ist von den Summen, die die Regierung bei den Krankenkassen einsparen will. Nach Informationen des „Spiegel“ verzichtet der derzeitige Gesetzentwurf auf eine Kürzung des Krankengeldes. Die Beteiligung an den Gesundheitskosten der Grundsicherungsempfänger soll sukzessive, also schrittweise, durch Gelder vom Bund erhöht werden. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben; der Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten ist in diesem Entwurf von 3,5 Prozentpunkten auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt worden. Damit sinkt die maximale Belastung für die bisher beitragsfrei Mitversicherten von voraussichtlich 218 Euro auf 156 Euro monatlich.“

Der Spiegel am 28.04.2026:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gesetzliche-krankenversicherung-bundesregierung-verzichtet-offenbar-auf-allgemeine-kuerzung-des-krankengeldes-a-2b1852dd-30cb-457f-bc9a-404b3a326a1e

ntv spricht sich in der Überschrift dahingehend aus „Versicherte weniger belastet“, 28.04.2026:
https://www.n-tv.de/politik/Koalition-einigt-sich-auf-GKV-Reform-id30763734.html

Der „Merkur“ aber legt im Text den Finger auf die Schwachstelle der gekürzten Kürzungen: „Die abgesenkten Sparziele der Krankenkassen-Reform werfen die Frage auf, ob das erklärte Ziel der Merz-Regierung – stabile Beiträge für Millionen Versicherte – tatsächlich erreichbar ist.“, 28.04.2026:
https://www.merkur.de/politik/gesetzesplan-fuer-krankenkassen-reform-durchgesickert-warken-stutzt-sparziel-zr-94282448.html

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Die Krankenhausreform und ihre sprachlichen Auswüchse

Das Krankenhausverbesserungsgesetz, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach während der vorigen Regierung durchgesetzt hat, will seine Nachfolgerin Nina Warken nun in ein Krankenhausreformanpassungsgesetz verwandeln. Die Worte sprechen an und für sich schon für sich, nicht wahr? Wir könnten auch fragen: Wie hieß doch gleich nochmal der Kapitän der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft? Und wer die Wortspielerei einstens auf die Spitze treiben wollte, der setze darauf noch die Donaudampfschiffahrtsgesellschaftskapitänsmütze.

Nun: Papier ist geduldig, Sprache offenbar auch. Und die schier unendlich scheinende Möglichkeit der deutschen Sprache, ein Wort immer noch um ein Substantiv zu verlängern, ist legendär. Stellen Sie sich mal vor, wir wollten diesem Kapitän noch ein Wappen auf die Mütze nähen. Vielleicht den Bundesadler?

Vielleicht denken Sie nun, das mit der Donau und dem Schiff habe ich etwas weit hergeholt. Ja, habe ich. Aber immerhin habe ich uns so ans oder aufs Wasser gebracht. Und dahin wird auch das Krankenhausreformanpassungsgesetz führen, sagt Karl Lauterbach. „Die Krankenhausreform droht, verwässert zu werden, und das wäre fatal“, zitiert ihn der „Spiegel“ am 04.02.2026:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/karl-lauterbach-und-oekonomen-warnen-vor-kosten-durch-klinikplaene-von-nina-warken-a-e5158d56-33e1-4bf3-aacc-1f4fcecb99b3

Wobei er klugerweise das Wortungeheuer auf den schlichten Sachverhalt reduziert. Ihm zur Seite steht argumentativ das Wirtschaftsforschungsinstitut RWI, das an dem Gesetz mitgeschrieben hat. Dort warnt man allerdings nicht vor einer Verwässerung des Gesetzes, sondern vor einer Verpuffung.

Sprachlich könnten wir Nina Warken nun darum bitten, sie möge doch an einem Krankenhausreformanpassungsgesetzverpuffungsschutzmechanismus arbeiten. Ähnlicher Ansicht ist wohl Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Sie fordert, so berichtet die Frankfurter Rundschau am 04.02.2026, dass aus dem Gesetz nicht ein „Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz“ werden möge.
https://www.fr.de/wirtschaft/krankenhausreform-merz-regierung-experten-lauterbach-kritik-94154274.html

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Landgericht Berlin verurteilt Doctolib wegen Irreführung

Die Verbraucherzentrale hatte gegen Doctolib geklagt, weil auf der Plattform Patienten Selbstzahlertermine angeboten wurden, selbst wenn es in den Einstellungen abgelehnt war. Das Landgericht Berlin hat das untersagt, Doctolib hat Berufung eingelegt.

Die Nachricht ausführlich und mit Hintergrund bei heise.de, 15.01.2026:
https://www.heise.de/news/Landgericht-Berlin-Doctolib-Filter-fuer-Kassenpatienten-irrefuehrend-11141760.html

… in der ZEIT, 15.01.2026:
https://www.zeit.de/gesundheit/2026-01/doctolib-gericht-urteil-termin-arzt-verbraucherzentrale

… in der „Welt“, 15.01.2026:
https://www.welt.de/gesundheit/article69689472124ec15494002f1e/doctolib-gericht-verurteilt-buchungsplattform-wegen-irrefuehrung-der-versicherten.html

… in Apotheke adhoc, 15.01.2026:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/arzttermine-doctolib-wegen-irrefuehrung-verurteilt/#

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Zehn Morde und 27 Mordversuche: Lebenslänglich für Pfleger aus Würselen

Lebenslänglich, dazu die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, und ein lebenslängliches Berufsverbot: zehn Morde und 27 Mordversuche, so urteilt das Landgericht Aachen, habe der Krankenpfleger aus Würselen zu verantworten. Weitere Prozesse werden noch auf ihn zukommen, denn die Ermittlungen sind noch nicht zu Ende. Das Urteil wurde gestern gesprochen.

Tagesschau: 05.11.2025:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/ehemaliger-pfleger-patientenmord-urteil-100.html

Die WAZ, 05.11.2025:
https://www.waz.de/rhein-und-ruhr/article410382809/pfleger-soll-getoetet-haben.html

Der BR, 05.11.2025:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/lebenslange-haft-fuer-pfleger-wegen-mordes-an-zehn-patienten,V1foSkJ

Deutschlandfunk, 05.11.2025:
https://www.deutschlandfunk.de/ehemaliger-krankenpfleger-wegen-zehnfachen-mordes-schuldig-gesprochen-110.html

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Triage: Nach dem Ende des Gesetzes beginnt die Suche nach neuen Gesetzesvorgaben

Es scheint, als hätte das Bundesverfassungsgericht gestern zur Freude aller eine unangenehme bis nahezu peinliche Altlast beseitigt: die Triage-Gesetze aus Zeiten der Pandemie. Sie erinnern sich: damals, als wir alle das Fürchten gelehrt bekamen, dass die Intensivstationen zu voll, das Personal zu gering und Zeit und Mittel zu knapp seien, wenn die Pandemie noch explosiver wird.

Die Freude darüber, dass dieses Gesetz nun gekippt ist, scheint ungeteilt, die Erleichterung groß. Doch: Die Debatte lässt sich ja nun nicht mehr so einfach aus dem Weg räumen. Jetzt steht sie – die Frage nach der Triage – unbeantwortet im Raum, und alle, die erfreut sind, dass das (Bundes-)gesetz mit seinen Ecken, Kanten und Unberechtigtkeiten in die Vergangenheit verbannt wird, versuchen nun diese unbeantwortete Frage zu beantworten.

Vielleicht ist es aber genau anders: Vielleicht ist ja jede Regelung, wer im OP-Saal in welchem Katastrophenfall die medizinische Vorfahrt erhält, schon von vornherein vorgeschriebenes Unrecht. Denn jeder Einzelfall ist anders, jede Regelung grenzt aus.

Bleibt die Frage, was im Falle eines Falles zu tun ist, wenn entschieden werden muss. Und das ist – auch und gerade wenn es eng wird, Sache der Ärzte. Niemand sonst kann beurteilen und abwägen, wer zuerst zu behandeln ist, wenn die Möglichkeiten begrenzt sind. Das ist mit Sicherheit schwer, besonders in Katastrophen, aber es ist der einzige Weg.

Hier eine Auswahl von Links aus der beginnenden Debatte:

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Zwischen Rausch und Rauch: Streit ums Cannabis-Gesetz

Warken will … das Cannabis-Gesetz der vorherigen Regierung zurückdrehen. Alexander Dobrindt (CSU) sprach sogar vom „Scheiß-Gesetz“. Und Andreas Gassen, KBV-Vorsitzender, gibt ihm recht. So weit das Geschehen, das die Schlagzeilen prägt. Das Deutsche Ärzteblatt berichtet am 27.10.2025 umfassend über die Entstehung des Gesetzes, die Hoffnungen, die darin lagen (aber offensichtlich nicht erfüllt wurden) und über die gegenwärtige Diskussion:
 https://www.aerzteblatt.de/news/warken-dringt-auf-scharfere-regeln-fur-konsum-von-cannabis-bf4b826a-be5a-4151-9879-f6d543c96d32

Das Ärzteblatt reagierte mit seinem Text auf einen Artikel in der Bild am Sonntag. Die Bild hat hier am 25.10.2025 (Samstag) schon einen Text online gestellt:
https://www.bild.de/politik/inland/cdu-schlecht-gemacht-wird-das-cannabis-gesetz-reformiert-68fc8026c008edcf0c85311a

Der MDR geht am 26.10.2025 auf Alexander Dobrindts (CSU) Reaktionen zum Cannabisgesetz ein, die dieser als Antwort auf das Lagebild des BKA zur organisierten Kriminalität formuliert hat.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/lage-bka-organisierte-kriminalitaet-cannabis-dobrindt-100.html

Das ZDF hat einen Suchtforscher zum Thema zu Rate gezogen, der auf Dobrindts Wort vom „Scheiß-Gesetz“ für eine „Scheiß-Aussage“ hält. Bernd Werse spricht über die Lage und kommt in vielem zu deutlich anderen Ansichten. 25.10.2025 (außer beim Kokain):
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/cannabis-gesetz-dobrindt-drogen-experte-werse-100.html

Die Rheinische Post fasste am 24.10.2025 Dobrindts Aussage und die Kriminalstatistik zusammen, so dass man nachrichtlich und kurz die Fakten beisammen hat:
https://rp-online.de/panorama/deutschland/wiesbaden-laut-statistik-geht-die-drogenkriminalitaet-zurueck-besonders-bei-cannabis_aid-137612421

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Am Anfang war die Wurst - bis die EU das Wort ergriff

Ohne Wurst ist das Leben Käse, oder?

Wer diesen Spruch erfunden hat, der wusste offenbar nichts von der Käsewurst. Und wer die Käsewurst für vegetarisch hält, der hat keine Ahnung von unserer Fleischkultur. Der Käse macht hier nur als Zutat die Wurst zur Spezialität.

Und der Leberkäse, bestimmt auch eine Spezialität, enthält zumeist weder Leber noch Käse. Die Gesetzeslage: Bayerischer Leberkäse darf keine Leber enthalten, muss aber nicht aus Bayern sein. Stuttgarter Leberkäse muss hingegen mindestens fünf Prozent Leber enthalten. Und weil vermutlich der Leberkäse älter ist als das deutsche Lebensmittelrecht, darf er Käse heißen, obwohl er keinerlei Bestandteile aus Milch enthält. Kein anderes Lebensmittel darf das.

Sprachgeschichtlich geht der Leberkäse aber weder auf den Käse zurück noch auf die Leber. So meinen zumindest die meisten Forscher. Die Leber kommt vom Laib, der Käse vom Lateinischen caseus. Das die einen mit „Gegorenes“ übersetzen, die anderen mit „Gepresstes“.

Parallel zum Leberkäse gibt’s den Fleischkäse. Wer das Wort für eine Erfindung der Lebensmittelrechtler hält, die dazu dienen soll, uns bezüglich des Inhaltes des Produktes nicht auf die falsche Fährte zu locken, der irrt. Der Fleischkäse ist den Norddeutschen, den Österreichern und den Schweizern schon immer das gewesen, was in Bayern und auch in Österreich der Leberkäse ist.

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Ärzte haften nicht für Schäden nach Coronaimpfungen, die bis zum 7. April 2023 erfolgt sind

Bis zum 7. April 2023 waren Corona-Impfungen staatliche Aufgabe. Ärzte haften bis zu diesem Zeitpunkt nicht für etwaige Schäden, die durch eine Corona-Impfung entstanden sind, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Frage nach möglichen Ansprüchen gegen Impfstoffhersteller hingegen müsse in den nächsten Monaten noch höchstrichterlich geklärt werden, so die Tagesschau am 09.10.2025:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-entscheidung-urteil-impfschaeden-100.html

Weitere Links zur Nachricht:

Der Bundesgerichtshof veröffentlicht das Urteil am 09.10.2025 hier:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025185.html

„Beck aktuell“ am 09.10.2025:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-iiizr18024-haftung-corona-impfung-impfschaden-aerztin

Das Ärzteblatt am 09.10.2025:
https://www.aerzteblatt.de/news/bgh-arzte-haften-nicht-fur-etwaige-coronaimpfschaden-cd571995-27d0-4adc-8fc8-307de6fd4fea

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Weitere Anklage gegen Pfleger aus Würselen wahrscheinlich

Vor dem Landgericht Aachen muss sich ein Pfleger wegen neunfachen Mordes und 34 Mordversuchen verantworten. Diese Fälle stammen aus den Jahren 2023 und 2024. Da der Mann auch in den Jahren zuvor als Pfleger gearbeitet hat, hat die Polizei weiter ermittelt – und weitere Tote exhumiert. Ein zweiter Prozess ist wahrscheinlich.

Die Nachricht im WDR, 25.08.2025:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/update-prozess-pfleger-rheinmassklinik-100.html

und im Kölner Stadt-Anzeiger, 27.08.2025:
https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/weitere-opfer-neue-vorwuerfe-gegen-mutmasslichen-todespfleger-von-wuerselen-1093674

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Bemerkenswerte Urteile

Zu Recht hat ein Arbeitgeber seiner Pflegehilfskraft die Lohnfortzahlung verweigert, als sich nach einer Tätowierung eine Entzündung einstellte. Seiner Begründung, die Krankheit sei selbst verschuldet, folgte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das heißt: Wer sich in Zukunft tätowieren lässt und in der Folge daran erkrankt, muss damit rechnen, ebenfalls während der Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt zu bekommen.

Anwalt.de 14.07.2025:
https://www.merkur.de/verbraucher/taetowierte-ohne-lohnfortzahlung-gericht-kippt-anspruch-bei-krankheit-93829996.html

Merkur, 12.07.2025:
https://www.merkur.de/verbraucher/taetowierte-ohne-lohnfortzahlung-gericht-kippt-anspruch-bei-krankheit-93829996.html

Am umfassendsten sind Begründung und Prozess bei Beck dargelegt, 27.06.2025:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-schleswig-holstein-5sa284a24-taetowierungen-arbeitnehmer-arbeitsunfaehig-entgeltfortzahlung

 

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Tödlicher Fehler im Medikamentenplan

Im Jahr 2020 ist eine 72 Jahre alte Patientin in einem Krankenhaus in Bielefeld gestorben – an einer falschen Medikamentendosierung. Auch zuvor im Krankenhaus in Herford war das Medikament schon falsch dosiert worden. Das Amtsgericht Bielefeld hat nun den Prozess gegen zwei Ärzte ohne Urteil und gegen Zahlung von je 10000 Euro eingestellt, berichtet der WDR am 03.02.2025:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/prozess-falsche-medikation-herford-100.html

Was ist damals passiert?

Dass der Fehler wahrscheinlich nicht nur diesen beiden Ärzten ursächlich anzulasten ist, vermutet der Autor des WDR-Artikels. Das Medikament der Patientin, die wegen eines Unfalls eingeliefert worden war, war ein Rheuma-Mittel, das sie lange schon nahm – und das wöchentlich gegeben wird. Das aber hat nicht im Medikamentenplan gestanden – wohl aber groß auf der Verpackung. Der bundeseinheitliche Medikamentenplan enthält nämlich kein Kästchen, in dem man eine wöchentlich einmalige Medikamentengabe ankreuzen könnte. Der Sachverständige des Gerichts, so ist im WDR-Artikel zu lesen, moniert das als eine Schwachstelle des Programms, ja sogar als einen Programmfehler.  

Darüber aber lässt sich streiten. Keine Frage – der Fehler lag im Medikamentenplan. Und er war tödlich. Doch eine Software, die jeden besonderen und anderen Fall, jede andere Möglichkeit und Verschiedenheit, innerhalb eines Rasters abbildet, wird mutmaßlich nicht nur sehr groß und unübersichtlich, sie lässt wahrscheinlich letztendlich immer noch weitere Möglichkeiten außer Acht. Eine wöchentliche Medikamentengabe entspricht eben nicht dem Standardmuster von „morgens, mittags, abends“. Die Frage lautet, wie weit ein Ankreuzraster im Medikamentenplan ausgebildet werden müsste oder sollte. Bis zur letzten Besonderheit? Schafft das nicht noch mehr falsche Sicherheiten? Denn eins ist sicher: So ein Medikamentenplan muss von irgendeinem Verantwortlichen doch kritisch gelesen und geprüft werden.

Der Fehler, der sowohl in Herford als auch in Bielefeld passiert ist, war womöglich nicht ein Fehler der Software. Es gibt immer ein Cave-Feld, in das Besonderheiten eingegeben werden können und müssen. An dieser Stelle hätte es zwingend eines Eintrags bedurft, dass dieses Medikament nur einmal wöchentlich gegeben wird. Dass dieser Eintrag nicht stattgefunden hat, hätten gewiss mehrere Personen bemerken können und müssen.

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Operationsverbot für Krankenhaus zunächst ausgesetzt

Der NDR berichtet über eine Gerichtsentscheidung, die wenn nicht wegweisend, so aber doch mindestens als weiterführend gewertet werden muss. Die AOK hatte einem Krankenhaus im Emsland die Operation von Oberschenkelhalsbrüchen untersagt, weil am Wochenende kein spezialisierter Altersmediziner zur Verfügung stünde und damit die Qualitätsstandards nicht gehalten werden könnten. Das Krankenhaus hatte argumentiert, dass eine Operation binnen 24 Stunden erfolgen müsse, das Gericht sehe das auch so und habe das Verbot vorerst ausgesetzt. Der Artikel ist vom 11.11.2024:
 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Gericht-Krankenhaus-darf-weiter-Oberschenkelhalsbrueche-behandeln,krankenhaus1004.html

Die Pressemitteilung des Landessozialgerichtes Niedersachsen findet sich am 11.11.2024 im Datev-Magazin:
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/behandlungsverbot-fuer-oberschenkelhalsbrueche-vorlaeufig-ausgesetzt-133227

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet hinter Bezahlschranke am 14.11.2024 hier:
https://www.noz.de/lokales/lk-emsland/artikel/emsland-krankenhaus-darf-oberschenkelbrueche-vorlaeufig-behandeln-47981047

Seit Ende 2023 müssen Krankenhäuser nachweisen, dass sie für Operationen nach Oberschenkelhalsbruch die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Das Helios-Krankenhaus in Schwelm ist eines dieser Krankenhäuser, die diese Hürde genommen haben. Am 23. September berichtet es per Pressemitteilung von der Operation einer Patientin, die drei Monate später wieder auf Reise ging. Der Artikel ist vom 23.09.2024:
https://www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/kliniken/schwelm/news/2024/auszeichnung-oberschenkelhalsbruch/

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Welche Folgen hat das Scheitern der Koalition für die geplanten Gesetze im Gesundheitswesen?

„Ampel tot. Lauterbach lebt“ – das ist wohl die lauteste Überschrift, die sich mit der Frage beschäftigt, was mit dem Gesundheitswesen und was mit dem Bundesgesundheitsminister passiert, nachdem die Ampel nun ausgefallen ist. Getitelt hat so am 07.11.2024 „Apotheke adhoc“ – und das Organ warnt alle Apotheker, sich nicht zu früh zu freuen. Lauterbach gelte in der SPD als Aktivposten und es könne durchaus sein, dass er in der nächsten Regierung wieder der Bundesgesundheitsminister werde:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/ampel-tot-lauterbach-lebt/#

Ganz anderer Ansicht ist die Pharmazeutische Zeitung am 07.11.2024. In einem Kommentar geht Alexander Müller davon aus, dass Karl Lauterbach in der nächsten Regierung keinen Ministerposten mehr erhalten wird:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/lauterbach-vor-dem-aus-151218/

Karl Lauterbach hingegen selbst ist überzeugt: Die Krankenhausreform werde und müsse kommen. Zitiert wird er im Ärzteblatt, dass dieser Überzeugung zum Trotz titelt: „Alle Gesundheitsgesetze stehen nach Koalitionsbruch auf der Kippe“, 07.11.2024:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155542/Alle-Gesundheitsgesetze-stehen-nach-Koalitionsbruch-auf-der-Kippe

Wie kippelig die ganze Angelegenheit mit der Krankenhausreform tatsächlich ist, wird in der FAZ deutlich: Alle Ost-Ministerpräsidenten haben sich gegen die Krankenhausreform positioniert, steht dort zu lesen. Darüber die Überschrift: „Zwei SPD-Länder sprechen sich gegen Krankenhausreform aus“. 08.11.2024:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-laender-im-osten-gegen-krankenhausreform-110099936.html

Der Focus berichtet am 07.11.2024 von Lauterbachs Seite aus: „Trotz Ampel-Aus: Lauterbach will Krankenhausreform noch durchsetzen“. Das Gleiche gilt fürs Pflegekompetenzgesetz. 07.11.2024:
https://www.focus.de/politik/deutschland/koalitionsbruch-katastrophe-fuer-die-pflege-trotz-ampel-aus-lauterbach-will-krankenhausreform-noch-durchsetzen_id_260460240.html

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Gebühr für verpasste Arzttermine - Die Debatte

Seit dem 10. September wird sie wieder diskutiert: die Strafgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine. Die Kassenärztliche Vereinigung fordert sie, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt sie ab. Einige Praxen erheben sie längst schon. Das wiederum ist aufwändig, bürokratisch, rechtlich nicht ganz einfach. Einfach wäre es tatsächlich, wenn zumindest ein Großteil der „Ausfallpatienten“ in den Praxen absagen würde. Hier eine kleine Linkliste, chronologisch rückwärts:

Das ZDF gibt am 29.09.2024 einen Überblick auf die Debatte und hält auch eine Grafik bereit, die die Einschätzung der Praxen wiedergibt, wie groß das Problem der verpassten – und nicht abgemeldeten – Termine im Alltag ist:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/termine-arzt-absagen-strafe-100.html

Das Bremer Regionalmagazin buten un binnen geht am 15.09.2024 auf rechtliche Lage ein: Wann darf überhaupt eine Strafgebühr erhoben werden, wie hoch darf sie sein? Und auch die pragmatische Frage wird angesprochen: Wie erreicht man, dass die Patienten die Termine absagen, die sie nicht einhalten können?
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/ausfallgebuehr-arzttermine-patienten-rechte-100.html

Der BR nimmt das Thema am 13.09.2024 auf. Hier ist von einem Terminausfall bei Fachärzten von bis zu 20 Prozent die Rede. Ohne diese Ausfälle ließe sich die Terminproblematik also deutlich reduzieren.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/arzttermin-geschwaenzt-strafgebuehren-fuer-patienten-sinnvoll,UOEiQ23

Den Fernsehbeitrag des BR finden Sie auf Youtube, mit dem Bericht aus einer Zahnarztpraxis, die längst sich vorbehält, eine Gebühr für versäumte Termine zu nehmen:
https://www.youtube.com/watch?v=7l4T0dCI0T4

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Staatsmedizin oder Vorsorge? "Gesundes-Herz-Gesetz" stößt auf

Mehr Früherkennungsprogramme, bessere Therapien, strukturiertere Behandlungsprogramme: Das Herz-Gesundheits-Gesetz, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebracht hat und das das Bundeskabinett am 28. August beschlossen hat, hat sich viel vorgenommen. Deutschland habe zu viele Herztote, lautet die Begründung. Die Krankenkassen hingegen würden das Gesetz lieber einstampfen: zu hohe Kosten generieren vor allem höhere Krankenkassenbeiträge, so eines ihrer Argumente.

Das ganze Szenario läuft auf der Schiene: Wie viel Vor- und Fürsorge kann, soll oder muss der Staat leisten – und ab wann wird aus der Vorsorge Bevormundung oder gar Entmündigung. Noch ist im Gesetz nichts als Vorschrift gesetzt. Noch also sind wir weit entfernt von der Bevormundung. Oder sind wir doch schon am Anfang einer Zeitenwende? Die AOK zumindest spricht schon von „Staatsmedizin mit fragwürdiger Evidenz“ (Link unten).

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Ermittlungen in Rosenheim

In den RoMed-Kliniken soll es zwischen 2020 und 2023 zu Behandlungsfehlern bei Geburten gekommen sein. Im Raum steht der Verdacht auf eine fahrlässige Tötung und elf fahrlässigen Körperverletzungen. Der BR berichtet am 28.08.2024:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/durchsuchungen-bei-rosenheimer-romed-kliniken,UMkrnyp

Hinter Bezahlschranke berichtet auch OVB online am 28.08.2024:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/wasserburg/wasserburg-behandlungsfehler-auf-geburtenstation-ermittlungen-gegen-ex-chefaerztin-der-klinik-wasserburg-93266171.html

Radio Charivari veröffentlicht eine kurze Nachricht am 28.08.2024:
https://radio-charivari.de/nachrichten-aus-rosenheim-und-der-region/vorwuerfe-zu-behandlungsfehlern-bei-entbindungen-in-wasserburg-romed-klinikverbund-aeussert-sich

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Falsche Ärzte

Die Nachricht vom falschen Arzt: Neu ist sie nie. Nur jedes Mal ein bisschen anders – und jedes Mal mit einem anderen Namen. Die beiden folgenden Fälle aus Leipzig und Borken sind relativ jung. Und sie sind nicht die einzigen Geschichten aus der Gegenwart. (Andere Berichte liegen hinter Bezahlschranken). Am Ende auch noch eine Geschichte aus dem Jahre 1897. Hier hat sich der Hochstapler auf einem Schiff als Arzt ausgegeben, Operationen durchgeführt – offenbar auch zur Zufriedenheit seiner Patienten. Aber als er eine Patientin um reichlich Geld geprellt hatte, flog seine Identität aufgrund der folgenden polizeilichen Untersuchungen auf.

 

Leipzig:

Er soll mehr als 200 Patienten betreut haben, Rezepte ausgestellt haben, Medikamente verabreicht und ambulante Behandlungen vorgenommen haben. Außerdem soll er Lieferanten und Dienstleister nicht bezahlt haben. Nun steht der angebliche Hausarzt in Leipzig vor Gericht. MDR, 31.05.2024:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/falscher-arzt-betrug-anklage-hausarzt-100.html

Auch die Ärzte-Zeitung berichtet, 31.05.2024:
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Falscher-Arzt-in-Leipzig-angeklagt-450036.html

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Einige Bundesländer und Krankenkassen drohen mit Klage gegen geplante Klinikreform

Bis zum 30.04.2024 können die Bundesländer zur geplanten Klinikreform Stellung nehmen. Zustimmungsbedürftig soll das Gesetz im Bundesrat aber nicht sein. Im Sommer könnte es in den Bundestag kommen. Unzufrieden sind einige Länder, auch weil der Bund die Krankenhausplanung der Länder mit diesem Gesetz beschneide. Vier Ländern haben nun ein Gutachten vorgelegt. Sie drohen mit Klage. Einige Krankenkassen drohen ebenfalls. Die folgende Linkliste ist nicht vollständig, aber ausgewählt:

Der NDR berichtet am 18.04.2024:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Lauterbach-will-Klinikreform-trotz-Differenzen-vorantreiben,krankenhausreform204.html

Der Tagesspiegel über die Pläne der Krankenkassen am 17.04.2024: „2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern – Krankenkassen erwägen Klage gegen Lauterbachs Reformpläne“
https://www.tagesspiegel.de/politik/25-milliarden-euro-aus-beitragsgeldern-krankenkassen-erwagen-klage-gegen-lauterbachs-reformplane-11530838.html

Der MDR berichtet am 17.04.2024 in einem zweiminütigen Fernsehbeitrag:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-816428.html

Der BR zum Gutachten der Länder am 17.04.2024: „Krankenhausreform verfassungswidrig? Länder legen Gutachten vor“. Fernsehbeitrag 1:10 min, und Text:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/krankenhausreform-verfassungswidrig-laender-legen-gutachten-vor,UADdi08

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