Bis zum 7. April 2023 waren Corona-Impfungen staatliche Aufgabe. Ärzte haften bis zu diesem Zeitpunkt nicht für etwaige Schäden, die durch eine Corona-Impfung entstanden sind, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Frage nach möglichen Ansprüchen gegen Impfstoffhersteller hingegen müsse in den nächsten Monaten noch höchstrichterlich geklärt werden, so die Tagesschau am 09.10.2025:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-entscheidung-urteil-impfschaeden-100.html
Weitere Links zur Nachricht:
Der Bundesgerichtshof veröffentlicht das Urteil am 09.10.2025 hier:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025185.html
„Beck aktuell“ am 09.10.2025:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-iiizr18024-haftung-corona-impfung-impfschaden-aerztin
Das Ärzteblatt am 09.10.2025:
https://www.aerzteblatt.de/news/bgh-arzte-haften-nicht-fur-etwaige-coronaimpfschaden-cd571995-27d0-4adc-8fc8-307de6fd4fea