Neue Perspektiven für digitale Formulare durch
die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept
Köln, 25.10.2021 Dr. Uwe Eissing
Die Laborüberweisung auf Papier dient als schriftlicher Auftrag und als Beweisdokument für gerichtliche Auseinanderssetzungen oder Prüfverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit der Unterschrift des überweisenden Arztes erlangt der Ausdruck des Laborscheins den Status einer Urkunde und gilt vor Gericht als Beweis. Die Ablösung des Papierausdrucks durch ein elektronisch signiertes Dokument hat rechtliche Voraussetzungen, die durch die Änderungen der §§ 126a und 127 BGB bereits seit längerem vorliegen. Dennoch ist die Umstellung der Arbeitsabläufe in der Arztpraxis und im Labor auf den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur eher zögerlich zu nennen. Ein Grund ist sicherlich, dass die vorhandenen Arbeitsabläufe mit dem Papierausdruck und dem Einscannen des PDF417-Barcodes zu gut funktionieren. Ein anderer Grund ist darin zu finden, dass die erforderliche Infrastruktur in der Arztpraxis nicht nur verfügbar, sondern auch alltagstauglich verfügbar sein muss.
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (eRezept) ändern sich die Bedingungen in der Arztpraxis grundlegend. Die für eine qualifizierte elektronische Signatur erforderliche Infrastruktur mit zertifizierten Kartenlesern, den Signaturkarten und der entsprechenden Zertifikatsinfrastruktur steht nun bereit. Die Konnektoren, die in jeder vertragsärztlich tätigen Arztpraxis vorhanden sind, dienen als Signaturinstanz und mit der Stapelsignatur und der Komfortsignatur stehen Verfahren bereit, die es dem Arzt ermöglichen, im laufenden Arbeitsalltag die qualifizierte elektronische Signatur anzuwenden. Insbesondere das eRezept wird aufgrund seiner Häufigkeit dann im ersten Quartal 2022 alle noch bestehenden Probleme in den Abläufen und der Technik schonungslos aufdecken, so dass zum Ende des ersten Quartals nur noch wenig Argumente übrig bleiben, die elektronische Signatur nicht einzusetzen.
Wie kann die qualifizierte elektronische Signatur bei der Laborüberweisung zum Einsatz kommen?
