Kein Karneval, aber trotzdem ein Grund zu feiern. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hat gegen den Bundesgesundheitsminister geklagt und gewonnen. Spahn hatte über Google für einen prominenten Platz fürs nationale Gesundheitsportal gesorgt - und damit die privaten Portale benachteiligt.. Das Gericht sah eine Gefahr für Medien- und Meinungsvielfalt. Und Focus online, zum Burda-Konzern gehörig, freut sich über den Sieg der Pressefreiheit.
Nachrichten aus dem Gesundheitswesen
Zum 31.07.2021 wird’s ernst mit der Masernimpfpflicht. Dann müssen Eltern für ihre Kinder in Kita, Schule und allen anderen Gemeinschaftseinrichtung eine Impfung nachweisen.
Die Freie Ärzteschaft wendet sich gegen den Entwurd des Dritten Digitalgesetzes von Jens Spahn. Sie befürchtet, dass die persönliche Patientebetreuung in den Hintergrund gerät und von der „lobbgygesteuerte(n) digitale(n) Plattform-Medizin“ verdrängt wird. Ihre Kritik ist nicht ohne: Jahrelang seien die Ärzte zum Aufbau teurer Telematikinfrastruktur aufgefordert worden, um jetzt zusehen zu müssen, wie die Patientendaten über Apps bei Google & Co landen, so ihr Einwand. Die Pressemitteilung vom 28.01.2021 lesen Sie hier:
https://www.presseportal.de/pm/57691/4823719
Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen Arzt aus dem Oldenburgischen, der die Corona-Regeln missachtet haben soll. Die NWZ berichtet hinter Bezahlschranke, das Kennenlernangebot kostet im ersten Monat 1 Euro (23.01.2021):
https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/muenster/gro-reken-st-heinrich/KB003_1/?pg=95
Kurze Quizfrage: Wie viele Beschlüsse gab es in Deutschland 2020 in der Gesundheitspolitik allein zu Corona? Die Antwort gibt das Portal Medscape (gleich in der Überschrift) – mit chronologischer Zusammenfassung. Dabei werden nicht nur die Corona-Beschlüsse aufgezählt. Eine hervorragende Liste für den Überblick, zusammengestellt von Christian Beneker veröffentlicht am 30.12.2020:
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4909598?nlid=138916_3081&src=WNL_mdplsnews_210104_MSCPEDIT_DE&uac=233421PN&faf=1
Ein Arzt an der Kölner Uniklinik soll unnötige Operationen veranlasst und durchgeführt haben. Die Polizei ermittelt, Tim Stinauer berichtet im Kölner Stadt-Anzeiger. Die Fakten, die er zusammenträgt, lassen allerdings auch nachdenklich werden über die Art der Berichterstattung: Die Strafanzeige ist anonym, die Polizei ermittle seit Wochen wegen fahrlässiger Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft äußere sich gar nicht. Der Arzt wird im Artikel Johannes V. genannt. Wie anonym eine solche Umbenennung tatsächlich bleiben kann, weiß jeder, der die Welt als Dorf schon kennengelernt hat. Es gelte die Unschuldsvermutung, schreibt Stinauer – und rollt auf der ersten Lokalseite die Vorwürfe gegen Johannes V. umfangreich aus. Unter den als Aufmacher aufgezogenen Artikel passt nur noch eine Anzeige, daneben eine Meldungsspalte. Der Stoff reicht mindestens für einen Krimi, es geht um Karriere, Geld für die Uniklinik, Konflikte unter Kollegen und das Verhältnis zum Chef – und um einen Arzt, der sich offenbar der internen Diskussion entzieht und anders ist als die anderen.
So titelt die Telepolis zum Thema EPA-Gesetz (Elektronische Patientenakte). Das Online Magazin Telepolis der Heise Verlagsgruppe aus Hannover legt den journalistischen Schwerpunkt auf die Bedeutung von IT in Gesellschaft und Kultur.
Redakteure haben aufgedeckt, daß CDU und SPD das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) unbemerkt von der Öffentlichkeit geändert und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten ausgehebelt haben...
Hier kann der geneigte Leser die Originalfassung vom "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur" nachschlagen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html
Seit März dieses Jahres müssen Eltern, deren Kinder in Kindergärten und Schulen gehen, nachweisen, dass die Kinder gegen Masern geimpft sind. Und wo eine Regel ist, gibt’s gleich dazu eine Ausnahme: Kinder, bei denen die Impfung medizinisch nicht zu vertreten ist, erhalten eine Impfunfähigkeitsbescheinigung und gehen ungeimpft zur Kita und in die Schule. Das ZDF hat nun undercover recherchiert und ist überzeugt, dass auch Ärzte diesen Umweg nutzen, um Kindern bzw. Eltern zu ermöglichen, die Masernimpfung zu verweigern. Das ZDF berichtete am 16.06.2020:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/impfen-aerzte-unfaehigkeitsbescheinigung-102.html
Einen Tag zuvor, am 15.06.2020 hatte das Ärzteblatt erste Erfahrungen mit der Impfpflicht veröffentlicht. Das Fazit in Kürze: Die meisten Eltern seien froh über die Erinnerung und einige Eltern hätten eher unzufrieden eingewilligt:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/113776/Masern-Erste-Erfahrungen-mit-Impfpflicht
Infos zum Masernschutzgesetz auf der Impfen-Info-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.impfen-info.de/wissenswertes/masernschutzgesetz.html
In Hessen sind zwei Ärzte angeklagt, weil sie 2017 auf eine Pilzvergiftung einer Familie nicht richtig reagierten. Die Familie hatte einen Speispilz mit dem Grünen Knollenblätterpilz verwechselt. Vater und Kinder und waren erst nach zwei Tagen als Notfall in eine Spezialklinik eingeliefert worden. Zuvor hatte der Hausarzt mit einem Durchfallmittel und dem Rat, viel Wasser zu trinken, reagiert. Die sechsjährige Tochter starb damals. Laut Frankfurter Rundschau hatte der syrische Vater den Pilz mit einem Pilz aus seiner Heimat verwechselt.
Hessenschau, 01.04.2020:
https://www.hessenschau.de/panorama/zwei-aerzte-nach-toedlicher-pilzvergiftung-angeklagt,anklage-pilzvergiftung-100.html
Frankfurter Rundschau, 01.04.2020:
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-kind-familie-tod-pilzvergiftung-aerzte-anklage-krankenhaus-zr-13636202.html
Auf die Verwechslungsgefahr hatte 2017 auch das Ärzteblatt aufmerksam gemacht. Damals begann die Pilzsaison früh und man befürchtete eine Vergiftungswelle. Bekannt war, dass Osteuropäer den Grünen Knollenblätterpilz unter Umständen mit einem Pilz aus ihrer Heimat verwechseln:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77736/Experten-befuerchten-fruehe-Pilzvergiftungswelle
Das Bundesverfassungsbericht hat am 26. Februar 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Die Nachricht sorgt nicht nur für Wirbel, auch für Missverständnisse. Überschriften verkürzen den Sachverhalt dahingehend, dass die Menschen nun ein Recht haben zu sterben. Nun braucht es Gesetze, die den Umgang mit der Sterbehilfe regeln.
Hier ein Nachrichtenüberblick zur Situation:
In der Tagesschau findet sich die Nachricht – samt Video der Urteilsbegründung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Auch ein Audio-Kommentar des Senders ist hier zu finden (26.02.2020):
https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-103.html
Reaktionen aus der Ärzteschaft:
Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsens, Martina Wenker, reagiert ablehnend: Die Gesellschaft brauche mehr Informationen über Schmerztherapien, nicht aber eine geschäftsmäßige Sterbehilfe. Der NDR berichtet hier (27.02.2020):
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Geteiltes-Echo-auf-Urteil-zur-Sterbehilfe,sterbehilfe338.html
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will den Lieferengpässen in Apotheken durch stärkere staatliche Kontrolle entgegenwirken. Er denkt dabei an eine Meldepflicht für pharmazeutische Unternehmen und Großhändler.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will härtere Strafen für Menschen, die Notfallärzte und Rettungssanitäter angreifen. Allerdings habe, so die Nachrichten von der Tagesschau bis hin zu WDR, eine Verschärfung der Strafen, die vor zweieinhalb Jahren für Täter, die gegen Polizisten und Sicherheitskräfte agieren, keine nennenswerte Verringerung an Straftaten bewirkt.
Hebammen sollen künftig ihre Ausbildung über ein Hochschulstudium absolvieren, hat der Bundestag am 26.9.2019 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Auch Psychotherapeuten sollen studieren müssen – und das Implantatgesetz war ebenfalls Thema im Bundestag. Hier die Links – alle vom 26.9.2019:
Die Klinik in Köln Mehrheim soll einen Arzt während einer laufenden Hirnoperation entlassen haben, weil er in einer früheren Operation einen Studenten habe mitoperieren lassen, berichtet der WDR. Der Arzt habe nicht in den OP zurückkehren dürfen, Der Patient habe zwei Tage später erneut operiert werden müssen (19.9.2019):
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/schwere-vorwuerfe-gegen-klinik-merheim-100.html
Aktualisierung 22.9.2019: Die Klinik widerspricht der Beschreibung, dass dem Arzt während laufender OP gekündigt worden sei: Den Gesprächstermin habe man drei Tage zuvor mitgeteilt, darauf hingewiesen, dass er fix sei und OPs deswegen verschoben werden müssten. Dass der Arzt während laufender OP zum Termin gekommen sei, habe er nicht mitgeteilt. Der Artikel bei t-on line vom 20.9.2019:
https://www.t-online.de/region/koeln/news/id_86484386/koeln-merheim-arzt-geht-einfach-waehrend-hirn-op-aus-operationssaal.html
Nun ist’s beschlossene Sache: Die Krankenkassen zahlen in Einzelfällen vorgeburtliche Tests auf das Down-Syndrom. Gestern (19.9.2019) fiel die Entscheidung im G-BA. Die Rede ist von engen Grenzen und begründeten Einzelfällen.
Zehn Euro extra für den Hausarzt, der dem Kassenpatienten mit der Überweisung zugleich zu einem Termin beim Facharzt verhilft. Die Regelung gilt ab 1. September, so dpa. Hier beim ZDF (1.9.2019), aber auch in vielen anderen Medien:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/aenderungen-zum-1--september-mehr-geld-fuer-aerzte-100.html
Das ist aber nur die eine Hälfte der Wahrheit. Was in der dpa-Meldung nicht drinsteht: Der Facharzt-Termin muss innerhalb von vier Tagen erfolgen. Und der Facharzt kann einen solchen Termin „extrabudgetär“ abrechnen.
Klar, wir alle bekommen gern was geschenkt. Und sei es nur was Kleines. Es ist die Geste, die wirkt. Und wir alle sind ein bisschen besonders, wenn uns der Apotheker mit einem Lächeln eine Kleinigkeit ins Tütchen packt. Wobei die Kleinigkeiten durchaus schon mal größer sind, als das vielzitierte Päckchen mit Papiertaschentüchern. Unlauter nennt das die Wettbewerbszentrale. Wirtschafts-Korrespondentin Anja Ettel hat in der „Welt“ noch ein paar weitere Unlauterkeiten gesammelt – an oder hinter der Grenze von Recht und Ordnung (27.6.2019):
Morgen im Kabinett stellt Bundesgesundheitsminister Spahn den Entwurf zum Digitalisierungsgesetz vor. Da passt es ganz wunderbar, dass der Bundesverband Digitale Wirtschaft eine Studie vorlegt, mit dem Adjektiv repräsentativ versehen, die aussagt, dass der deutsche Bundesbürger die Digitalisierung kaum erwarten kann und KI in hohem Maße akzeptiert ist. Terminvereinbarungen und Untersuchungsbefunde per App würden mehr als die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer bevorzugen. Mehr davon im Berliner Sonntagsblatt, 25.6.2019. Erstaunlich bis merk-würdig: Bevor der Artikel beginnt, weist der Autor Andy Moor darauf hin, dass der Artikel Werbung erhält. Den Eindruck kann man tatsächlich sehr schnell haben. Redlicherweise nennt Moor aber die Bezugs- und Nenngrößen der Studie mit.
Ein hohes Alter kann nicht alleiniger Anlass sein, für die Fahrtüchtigkeit von Senioren ein medizinisches Gutachten anzufordern, genausowenig, wie dafür eine pauschale Begründung eines Arztes hinreichend ist.. Diese Grundsätze sind Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Münster. Ein Autofahrer hatte sich geweigert, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Seine Hausärztin hatte der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mannes gemeldet, ohne konkretere Angaben zu machen. Der Mann hat geklagt – und Recht bekommen:
Correctiv und Spiegel veröffentlichen unter dem Titel „Euros für Ärzte“ die Zahlungen, die Pharmafirmen an Ärzte geleistet haben. Dabei sind nur Ärzte und Zahlungen in den Datenbanken, die von den Pharmafirmen bereits veröffentlicht waren – und deren Veröffentlichung die Ärzte zugestimmt hatten. Dennoch gibt es reichlich Klagen. Doch Spiegel und Correctiv triumphieren gerade gleichzeitig: Bisher gebe es 174 Klagen gegen den Spiegel und 132 gegen Correctiv. Insgesamt seien bereits 136 Urteile gesprochen. Alle zugunsten von Correctiv und Spiegel.
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