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Das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist nun aufgehoben - Die Diskussion

Das Bundesverfassungsbericht hat am 26. Februar 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Die Nachricht sorgt nicht nur für Wirbel, auch für Missverständnisse. Überschriften verkürzen den Sachverhalt dahingehend, dass die Menschen nun ein Recht haben zu sterben. Nun braucht es Gesetze, die den Umgang mit der Sterbehilfe regeln.

Hier ein Nachrichtenüberblick zur Situation:

In der Tagesschau findet sich die Nachricht – samt Video der Urteilsbegründung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Auch ein Audio-Kommentar des Senders ist hier zu finden (26.02.2020):
https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-103.html

Reaktionen aus der Ärzteschaft:

Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsens, Martina Wenker, reagiert ablehnend: Die Gesellschaft brauche mehr Informationen über Schmerztherapien, nicht aber eine geschäftsmäßige Sterbehilfe. Der NDR berichtet hier (27.02.2020):
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Geteiltes-Echo-auf-Urteil-zur-Sterbehilfe,sterbehilfe338.html

Der Deutschlandfunk fast kurz, knapp und dadurch irgendwie auch aufschreckend einige Reaktionen zusammen, auch die des  Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassens, der im Grundsatz eine Sterbehilfe nicht ablehnt (27.02.2020):
https://www.deutschlandfunk.de/sterbehilfe-aerztefunktionaer-ist-offen-fuer-beihilfe-zum.1939.de.html?drn:news_id=1105233

Reaktionen der Medien:

Thomas Fischer hat in Spiegel-Panorama gleich am 26.02.2020 einen Kommentar veröffentlicht, der sich als Richtigstellung einführt, später aber in der Ideologie vom freien menschlichen Willen steckenbleibt. Fischer will das Tabu brechen, dass der selbst herbeigeführte Tod immer noch ist, und kehrt dabei die Kehrseite der neugewonnenen Freiheit samt Bundesgesundheitsminister Spahn, der tapfer und katholisch bislang die Medikamente nicht rausrückte, zur Tür und zum Artikelende hinaus. Gut, vielleicht habe ich mich hier im Bild vergriffen – sei’s drum. Lesen Sie selbst – doch Vorsicht: Es ist gar nicht die Pflicht der Menschheit, jegliches Tabu in ein Nichts oder in die Unverbindlichkeit hinein aufzulösen, nur um dem Ideal der Freiheit hinterherzulaufen.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sterbehilfe-urteil-eine-notwendige-richtigstellung-a-372cf791-cfbd-4f77-a02c-f7098f1aaa67

Reaktionen der Kirchen:

Domradio

Die katholische Kirche kann den Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht gutheißen können. Das Domradio (Köln) reagiert mit einem Interview eines Sozialethikers, der in der Ethik-Kommission sitzt (26.02.2020):
https://www.domradio.de/themen/ethik-und-moral/2020-02-26/mir-ist-die-spucke-weggeblieben-sozialethiker-zum-urteil-ueber-sterbehilfe

Selbstverständlich darf ein Kommentar im Domradio nicht fehlen. Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen hat selbst zur Feder gegriffen. Schade ist, dass er nur die bekannten Gegen-Argumente mahnend wiederholt. Aber wie sollte auch ein katholischer Aufschrei aussehen angesichts einer Gesellschaft, die das Leben und nun auch das Sterben selbst in die eigene Hand genommen hat. So ist seine Einleitung „Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen“, zwar beherzt und mutig, bleibt aber im Artikel folgenlos. Vom Herrgott ist nicht mehr die Rede. Vom menschenwürdigen Sterben schon (26.02.2020).
https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2020-02-26/stirb-einsam-ein-kommentar-zum-urteil-ueber-sterbehilfe

Insgesamt hat das Domradio noch mehr Artikel zum Thema verlinkt.

Einschub: Scheinbar ganz unabhängig vom Thema Suizid und Sterbehilfe hat das Domradio einen Tag später sich in einer Überschrift gegen die „Privilegierung der Religionslosen“ gewandt. Die Wendung ist ein Zitat des Theologen Jan-Heiner Tück, der sich des fehlenden Verhältnisses von Staat und Kirche annimmt. Es geht vordergründig um das Kreuz als Symbol und die Diskriminierung oder Nicht-Diskriminierung derer, die im öffentlichen Leben das Kreuz anschauen müssen, obwohl sie keiner christlichen Religion angehören. Anlass ist die Debatte um das Aufhängen von Kreuzen in einem Wiener Krankenhaus. Hintergründig aber ist dieser Artikel die katholische Antwort auf die Diskussion ums Sterben: Es geht auch darum, das Kreuz (und damit das Leid) als Teil des Lebens anzuerkennen. Es lohnt, diese Stellungnahme zu lesen.
https://www.domradio.de/themen/weltkirche/2020-02-27/politik-der-weissen-wand-theologe-tueck-gegen-privilegierung-der-religionslosen

Sonntagsblatt

Das evangelische Sonntagsblatt lässt einen Palliativmediziner zu Wort kommen, der die Gefahr sieht, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun die Ärzte unter Druck kommen. Eckhard Eichner sieht vor allem die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Debatte, weist daraufhin, dass Nicht-Juristen kaum unterscheiden zwischen aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid, hält eine Regelung per Gesetz für schwierig – und hat es noch schwerer als die Katholiken, eine Grenz-Ziehung zu begründen. Das ist auch nicht sein Plan – sein Standpunkt am Ende ist aber eindeutig: Er selbst wird weder Unterstützung beim assistierten Suizid leisten, noch aktive Sterbehilfe betreiben (27.02.2020).
https://www.sonntagsblatt.de/artikel/menschen/palliativmediziner-nach-dem-sterbehilfe-urteil-druck-auf-aerzte-wird-steigen

Diakonie

Der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie lässt erst gar keinen Zweifel aufkommen: Die Beihilfe zum Suizid darf keine Alternative zur Sterbebegleitung sein. Die Pressemitteilung der Diakonie war schon am 26.02.2020 online:
https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/beihilfe-zum-suizid-darf-keine-alternative-zur-sterbebegleitung-sein

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