Krankenhäuser dürfen Honorarärzte nur kurzfristig in Ausnahmefällen einstellen, hat das Bundessozialgericht entschieden.
Nachrichten aus dem Gesundheitswesen
Die Rheinische Post widmet sich heute (16.5.2019) dem Thema Behandlungsfehler. Ausgehend von der Leidensgeschichte einer Frau, die jahrelang auf Hexenschuss hin behandelt wurde, tatsächlich aber Osteoporose hatte, berichtet der Artikel über die allgemeine Situation, fügt Zahlen und Daten ein, gibt Tipps für Betroffene und verweist auf weitere Texte zum Thema.
Ein Arnsberger Arzt ist mit seiner Klage gegen Spiegel online gescheitert. Dort war veröffentlicht worden, dass ein Pharmaunternehmen ihn mit 500 Euro bei einer Fortbildung unterstützt hat. Der Arzt sah sich an den Pranger gestellt. Das Gericht entschied, dass der Spiegel die Seite nicht löschen müsse, da die Information richtig sei, die Pressefreiheit gewahrt bleiben müsse, und der Arzt nicht diffamiert werde, weil er durch die Zahlung nicht aus der Masse der Ärzte heraussteche. So die Kurzzusammenfassung der Nachricht, wie sie beim WDR am 3.5.2019 formuliert ist.
Aktualisierung 18.4.2019:
Der Zahnarzt, der gegen Jameda geklagt hat, hat den Prozess verloren. Er hatte dem Bewertungsportal gekündigt - und danach zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht. Di Welt berichtet (16.4.2019):
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article192033645/Jameda-Zahnarzt-verliert-vor-Gericht-gegen-Aerzte-Bewertungsportal.html
Auch der NDR (16.4.2019):
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Bewertungsportale-fuer-Aerzte-mit-Vorsicht-nutzen,bewertungsportale100.html
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit heute darüber, ob das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe zu weit geht. Es klagen Ärzte, schwerkranke Patienten und Vereine. Das Thema interessiert auf ganz breiter Ebene – so viele und so viel verschiedene Berichte, Interviews, Reportagen oder Kommentare finden sich selten zu einem Thema. Die Auswahl hier kann auch kaum vollständig sein – vielleicht aber wenigstens repräsentativ.
Das TSVG hat den Bundesrat passiert. Und nun gibt es im Blätterwald und im Online-Dschungel Handlungsanleitungen, Kritiken, Urteile und Verurteilungen. Ein kurzes Sammelsurium hier – Aktualisierungen folgen, je nach Berichterstattung.
Sie heißt EAMIV, soll in die Software der Arztpraxen integriert werden und die Ärzte über Nutzenbewertungsverfahren von Medikamenten informieren. Ärztevertreter fürchten zusätzliche Kosten für Ärzte und wehren sich. Das Ärzteblatt berichtet (9.4.2019):
Aufklärung vor Operationen ist Pflicht, die Angabe des Risikos in genauen Prozentzahlen hingegen nicht. So reicht das Wort „vereinzelt“ hin, wenn auf ein Risiko hingewiesen wird, das 20 Prozent beträgt, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, bei dem es bei einer Operation am Oberarm Komplikationen gegeben hatte.
500000 Euro Schmerzensgeld muss ein Hausarzt zahlen, der einem Mann gegen Rückenschmerzen Spritzen gesetzt hat – mit tödlicher Folge.
In NRW führt die Staatsanwaltschaft Wuppertal und Landeskriminalamt Razzien bei Ärzten durch. Der Verdacht: Ein Bottroper Apotheker, der Krebsmittel panschte, habe Ärzte durch Vorteile als Kunden an sich gebunden.
Die Zeit berichtet (1.4.2019):
Umfangreicher berichtet Apotheke adhoc (1.4.2019), danach geht es beim Korruptionsverdacht auch und vor allem um einen Düsseldorfer Arzt. Gleichzeitig versucht der Artikel, die Abläufe um den Prozess gegen den Bottroper Apotheker zu verfolgen. Fazit: Hier kommt beim Lesen nur noch der Leser mit, der sich vorher schon nachrichtlich ein wenig auskannte:
Für Jens Spahn brennen gerade gleichzeitig mehrere Kreuzfeuer, die er entweder er selbst oder die Presse um seinetwillen angezündet hat. Und so manch einer würde aus dem Kreuzfeuer gern den Scheiterhaufen schichten.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Von 2812 Ärzten an der Berliner Charité sind laut Berliner Tagesspiegel 2077 Ärzte befristet angestellt. Möglich ist das, da für die Charité als Universitätsklinik eine Ausnahme gilt bei Kettenverträgen. Die sind nämlich – um Forschungsprojekte nicht zu gefährden – seriell möglich. Die Grünen haben nachgefragt, der Tagesspiegel das Thema aufgenommen (17.3.2019):
.... und hier die Geschichte der Ärztin, die vor ihrer eigenen Praxis nicht parken darf. Denn in der Straße gilt Anwohnerparken. Der Konflikt aus Hamburg in der Bild, 15.3.2019:
Ein Sohn, dessen demenzkranker Vater 2011 gestorben ist, klagt gegen den Arzt. Dieser hätte seinen Vater zu lange leiden lassen. Der Vater war jahrelang bewegungsunfähig und künstlich ernährt worden. Schadensersatzforderung: 150000 Euro für Behandlugns- und Pflegekosten (Lippische Landes-Zeitung, 12.3.2019):
Ein Erfurter Arzt soll Drahtzieher in einem internationalen Doping-Netzwerkes gewesen sein. Nun erging ein Haftbefehl.
Die Rheinische Post nimmt sich des Themas „Ausfallhonorar für Ärzte“ an – und hat Stimmen und Eindrücke gesammelt. Der Artikel ist vom 25.2.2019:
Der Donau-Kurier nimmt sich heute des Themas „Abrechnungsbetrug“ an – gründlich aufgearbeitet mit Bericht, Interview und Kommentar (20.2.2019):
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf wegen seiner Wiederverheiratung nach Scheidung ist nicht wirksam. Bereits 2011 hatte das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt, das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben und dies mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen begründet. Nun hat sich das BAG Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof geholt – und am Mittwoch (20.2.2019) seine Entscheidung wiederholt.
Zwei Kinderärzte des Evangelischen Krankenhauses Duisburg sind nun vom Landesgericht Düsseldorf freigesprochen worden. Sie sollten den Tod eines 7-jährigen Kindes verschuldet haben, der an Darmverschluss gestorben ist. Die Kinderärzte hätten die Operation, die womöglich das Leben des Kindes hätte retten können, nicht anordnen müssen. Stattdessen geraten nun die Chirurgen in den Blick der Staatsanwaltschaft.
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