Umwege ums Masernschutzgesetz
Seit März dieses Jahres müssen Eltern, deren Kinder in Kindergärten und Schulen gehen, nachweisen, dass die Kinder gegen Masern geimpft sind. Und wo eine Regel ist, gibt’s gleich dazu eine Ausnahme: Kinder, bei denen die Impfung medizinisch nicht zu vertreten ist, erhalten eine Impfunfähigkeitsbescheinigung und gehen ungeimpft zur Kita und in die Schule. Das ZDF hat nun undercover recherchiert und ist überzeugt, dass auch Ärzte diesen Umweg nutzen, um Kindern bzw. Eltern zu ermöglichen, die Masernimpfung zu verweigern. Das ZDF berichtete am 16.06.2020:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/impfen-aerzte-unfaehigkeitsbescheinigung-102.html
Einen Tag zuvor, am 15.06.2020 hatte das Ärzteblatt erste Erfahrungen mit der Impfpflicht veröffentlicht. Das Fazit in Kürze: Die meisten Eltern seien froh über die Erinnerung und einige Eltern hätten eher unzufrieden eingewilligt:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/113776/Masern-Erste-Erfahrungen-mit-Impfpflicht
Infos zum Masernschutzgesetz auf der Impfen-Info-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.impfen-info.de/wissenswertes/masernschutzgesetz.html
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