Masernimpflicht - die Übergangsfrist endet am 31. Juli
Zum 31.07.2021 wird’s ernst mit der Masernimpfpflicht. Dann müssen Eltern für ihre Kinder in Kita, Schule und allen anderen Gemeinschaftseinrichtung eine Impfung nachweisen.
In Sachsen, so berichtet RTL, werden jetzt Fälle untersucht, in denen Ärzte den Kindern attestieren, dass die Masern-Impfung wegen Vorerkrankungen zu gefährlich sei. Weil der Verdacht besteht, dass darin der Versuch einer Umgehung der Impfpflicht liegt, untersucht die Landesärztekammer dort nun Verdachtsfälle. Eine Ärztin hat bereits eine Anzeige erhalten. Bericht von 04.02.2021:
https://www.rtl.de/cms/masernimpfpflicht-aerzte-stellen-gefaelschte-atteste-fuer-kinder-aus-4697219.html
Über das Masernschutzgesetz informiert das Bundesgesundheitsministerium hier:
https://www.masernschutz.de/
Die Niedersächsische Landesregierung bemüht sich um eine Verlängerung der Übergangsfrist. Grund ist die Corona-Pandemie. Bericht in der Deutschen Apothekerzeitung (DAZ), 04.02.2021:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/02/04/nachweis-der-masernimpfung-erst-bis-ende-2022
Die Frankfurter Rundschau informierte am 14.01.2021 allgemein über die Masernimpfung und über das Gesetz, einschließlich des Hinweises, dass die Schulpflicht Vorrang vor der Nachweispflicht hat. Dieser Vorrang schützt jedoch nicht vor Bußgeldern:
https://www.fr.de/rhein-main/masernschutz-impfung-impfpflicht-corona-krise-virus-hessen-arbeit-90167890.html
Die Westdeutsche Zeitung berichtete am 31.01.2020 über die Lage in NRW. Demnach sind, auch wegen der Pandemie, in 2020 nur 20 Masernfälle dokumentiert, in 2019 waren es 135.
https://www.wz.de/nrw/2020-nur-20-masernfaelle-in-nrw_aid-55979313
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