Die Rheinische Post nimmt sich des Themas „Ausfallhonorar für Ärzte“ an – und hat Stimmen und Eindrücke gesammelt. Der Artikel ist vom 25.2.2019:
Nachrichten aus dem Gesundheitswesen
Der Donau-Kurier nimmt sich heute des Themas „Abrechnungsbetrug“ an – gründlich aufgearbeitet mit Bericht, Interview und Kommentar (20.2.2019):
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf wegen seiner Wiederverheiratung nach Scheidung ist nicht wirksam. Bereits 2011 hatte das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt, das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben und dies mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen begründet. Nun hat sich das BAG Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof geholt – und am Mittwoch (20.2.2019) seine Entscheidung wiederholt.
Zwei Kinderärzte des Evangelischen Krankenhauses Duisburg sind nun vom Landesgericht Düsseldorf freigesprochen worden. Sie sollten den Tod eines 7-jährigen Kindes verschuldet haben, der an Darmverschluss gestorben ist. Die Kinderärzte hätten die Operation, die womöglich das Leben des Kindes hätte retten können, nicht anordnen müssen. Stattdessen geraten nun die Chirurgen in den Blick der Staatsanwaltschaft.
Etwa fünf Jahre muss ein Kölner Hausarzt nun ins Gefängnis – wegen Betrug. Falsche Atteste, falsche Patienten, falsche Firmen. Die Schadenshöhe liegt über 800.000 Euro. Der Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger (10.2.2019). Der Mammut-Prozess dauerte drei Jahre. Der Stadt-Anzeiger zählt 70.000 Akten und 120 Beweisanträge und 200 Zeugen auf.
Das Handelsblatt macht’s deutlich: Es geht um die Macht – und die will Jens Spahn den Ärzten und der Gematik abnehmen. Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorankommt. Das TSVG soll’s richten. Darin sei geplant, dass die Bundesregierung, sprich Bundesgesundheitsministerium, 51 Prozent der Anteile Gematik-Gesellschaft gehören – und dass eine einfach Beschlussmehrheit ausreicht.
Der Bundesgerichtshof hat einem Nierenspender recht gegeben, der klagt, weil sein Arzt ihn nicht umfassend beraten habe. Den Patienten sei nicht klar gewesen, dass sie nach der Spende umfangreiche Einschränkungen erwarten könnten. Über das Urteil wird in der Presse umfassend berichtet:
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