Nun ist’s beschlossene Sache: Die Krankenkassen zahlen in Einzelfällen vorgeburtliche Tests auf das Down-Syndrom. Gestern (19.9.2019) fiel die Entscheidung im G-BA. Die Rede ist von engen Grenzen und begründeten Einzelfällen.
Nachrichten aus dem Gesundheitswesen
Union und SPD nehmen im Bundestag gemeinsam den Gesundheitsminister an die kürzere Leine. Der will nämlich dafür sorgen, dass neue Behandlungsmethoden schneller beim Patienten ankommen – und quasi en passent wollte er auch noch dafür sorgen, dass sein Ministerium in den Debatten inhaltlich mitmischt. Diese Passagen im Gesetzesentwurf wurden gestrichen, übrig bleibt die Rechtsaufsicht – nicht mehr die Fachaufsicht. Das Handelsblatt berichtet am 19.9.2019:
Nur noch alle drei Jahre – nicht mehr alle zwei – können Kassenpatienten ab 35 Jahre eine Vorsorgeuntersuchung beanspruchen. Die Änderung kommt vom G-BA – und sie sie leise und unerwartet gekommen, berichtet die Augsburger Allgemeine (6.4.2019):
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