NACHRICHTENPORTAL

Urlaub in Corona-Quarantäne wird nicht erstattet

Arbeitnehmer, die vor dem Herbst 2022 ihren Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen mussten, weil sie Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten, haben keinen Anspruch darauf, ihren Urlaub vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. So das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Ab Herbst 2022 liegt das Risiko dann beim Arbeitgeber.

Den Artikel über dieses Urteil finden Sie beim MDR, 28.05.2024:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/corona-quarantaene-urlaub-bundesarbeitsgericht-entscheidung-100.html

Auch in der Süddeutschen Zeitung, 28.05.2024:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeit-bag-urlaub-bei-corona-quarantaene-wird-nicht-nachgeholt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240528-99-194207

Von Roboter-Ärzten und Bild-Zeitungs-Träumen
Lebenserwartung im westeuropäischen Vergleich

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Gäste
Montag, 04. November 2024

KBV Praxisnachrichten

PraxisNachrichten

Robert-Koch-Institut

Dies ist der RSS Feed des Robert Koch-Instituts zum Epidemiologisches Bulletin.

Neueste Kommentare

Mechthild Eissing Köln: Größte Evakuierung seit dem 2. Weltkrieg am Krankenhaus Merheim
17. Oktober 2024
Der Kölner Stadt-Anzeiger veröffentlicht am 17.10.2024 eine Auswertung und Zusammenfassung der Ereig...
Mechthild Eissing Köln: Größte Evakuierung seit dem 2. Weltkrieg am Krankenhaus Merheim
10. Oktober 2024
Die erste Klinik ist evakuiert, aktueller Bericht in der Rheinischen Post, 10.10.2024: https://rp-on...
Mechthild Eissing Die zweite Stufe der NRW-Krankenhausreform hat begonnen
30. Juli 2024
Über Kritik an der Krankenhausreform in NRW von den Wuppertaler Krankenhäusern und über deren Folgen...

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.