Schön ist dieses Zeichen nicht, eindeutig ist es auch nicht. Aber es ist auffällig. Und darum geht es: Die gelbe Binde wird wohl von den meisten sofort gesehen und dann als Kennzeichen für Blinde verstanden. Sie ist als „Verkehrsschutzzeichen“ definiert und sie kann, entgegen der allgemeinen Wahrnehmung, von allen Menschen mit Behinderung getragen werden. Eingeführt worden ist dieses Zeichen nach dem Ersten Weltkrieg – als Schutz für die vielen Kriegsversehrten.
Die Krefelder Polizei informiert darüber bildlich und textlich prägnant:
https://krefeld.polizei.nrw/medien/gut-zu-wissen-das-verkehrsschutzzeichen
Nur: Was bedeuten eigentlich die drei schwarzen Punkte auf der Binde oder dem Button?
Die Bedeutung der Frage Gelb erschließt sich ja fast von allein: Sie ist eine Signalfarbe und fällt sofort auf. Doch die Suche nach einer Erklärung für die drei schwarzen Punkte gestaltete sich ziemlich schwierig. KI und Co. sind zuallererst bemüht, den Sinn der Binde und des Verkehrsschutzzeichens zu erklären. Nach der Bedeutung der Punkte befragt, kommt hier und da und nicht nur bei der KI schon mal die Brailleschrift der Blinden als Ursprung in Betracht. Immerhin sind Punkte ja ihr Wesen – sie besteht nur aus Punkten. Aber: Die Analogie zum B in Blindenschrift ist schlichtweg nicht vorhanden. Außerdem: Dem Sehenden erschließt sich die Bedeutung eines solchen Zeichens ja nicht, sofern er nicht zugleich mit der Blindenschrift vertraut ist. Und wie nach der Recherche jetzt längst klar ist: Die Binde mit den drei Punkten ist gar nicht nur für Blinde, sie kann von allen Menschen getragen werden, die mit einer körperlichen Einschränkung leben.
Also alles auf Anfang: Woher kommen die drei Punkte?
Wikipedia hilft weiter, wenn man nach dem „Verkehrsschutzzeichen“ sucht: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsschutzzeichen
Hier finden wir zumindest den Urheber: Konrad Plathe. Er war Bibliothekar, Archivar, lebte in Berlin – und schlug im Jahre 1919 das uns bekannte Zeichen vor. Seine Denkschrift trug den Titel „Die Einführung eines Abzeichens für Schwerhörige“. Das Zeichen war den Deutschen längst vertraut. Seit 1910 bedeutete es im Straßenverkehr ein Verbot für Kraftwagen und Motorräder, wenngleich die Beschilderung regional sich durchaus unterscheiden konnte.

