Die Nachrichtenlage ist unübersichtlich, das Ergebnis heute, 09.05.2022, eindeutig. Der Bundesgesundheitsminiseter Karl Lauterbach will keine „Ex-post-Triage“ ermöglichen. Das heißt: Im Falle einer Überlastung der Krankenhäuser soll nicht die Behandlung eines Patienten abgebrochen werden dürfen, weil sie weniger erfolgversprechend ist, als die Behandlung eines anderen Patienten. Die „Welt“ berichtet hier, 09.05.2022:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article238639529/Neues-Triage-Gesetz-Nach-Kritik-der-Gruenen-Lauterbach-will-keine-Ex-Post-Triage-ermoeglichen.html
Der Ausgangspunkt ist ebenso eindeutig: Ende 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Triage-Regelung gefordert, um so zu gewährleisten, dass niemand mit Behinderung benachteiligt wird, wenn die Kapazitäten in den Krankenhäusern nicht ausreichen, Presseimitteilung vom 28.12.2021:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html
Am Wochenende ist dann der Gesetzesentwurf „in die Öffentlichkeit geraten“, wie es das Handelsblatt formuliert, nachdem Lauterbach versprochen hatte, bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, 09.05.2022:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/pandemie-nach-heftiger-kritik-lauterbach-zieht-entwurf-fuer-triage-gesetz-zurueck/28317866.html
Und dann geht die Nachrichtenlage für das vorangegangene Wochenende eben durcheinander, weil die Äußerungen der einen und der anderen Seite zeitgleich veröffentlicht wurden, weil nach dem Gesetzesentwurf der Abbruch von Behandlungen möglich sein sollte und weil der Ablauf der Ereignisse nicht sauber klar wird. So ist dann das Nacheinander der Ereignisse für den schnellen Nachrichten-Googler nicht so schnell nachvollziehbar.
Einen schnellen und guten Überblick der Debatte vom Wochenende gibt die Ärzte-Zeitung am 08.05.2022:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ex-post-Triage-Gruene-kritisieren-Plaene-zu-Behandlungsabbruch-428934.html