Klar, wir alle bekommen gern was geschenkt. Und sei es nur was Kleines. Es ist die Geste, die wirkt. Und wir alle sind ein bisschen besonders, wenn uns der Apotheker mit einem Lächeln eine Kleinigkeit ins Tütchen packt. Wobei die Kleinigkeiten durchaus schon mal größer sind, als das vielzitierte Päckchen mit Papiertaschentüchern. Unlauter nennt das die Wettbewerbszentrale. Wirtschafts-Korrespondentin Anja Ettel hat in der „Welt“ noch ein paar weitere Unlauterkeiten gesammelt – an oder hinter der Grenze von Recht und Ordnung (27.6.2019):
Nachrichten aus dem Gesundheitswesen
Morgen im Kabinett stellt Bundesgesundheitsminister Spahn den Entwurf zum Digitalisierungsgesetz vor. Da passt es ganz wunderbar, dass der Bundesverband Digitale Wirtschaft eine Studie vorlegt, mit dem Adjektiv repräsentativ versehen, die aussagt, dass der deutsche Bundesbürger die Digitalisierung kaum erwarten kann und KI in hohem Maße akzeptiert ist. Terminvereinbarungen und Untersuchungsbefunde per App würden mehr als die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer bevorzugen. Mehr davon im Berliner Sonntagsblatt, 25.6.2019. Erstaunlich bis merk-würdig: Bevor der Artikel beginnt, weist der Autor Andy Moor darauf hin, dass der Artikel Werbung erhält. Den Eindruck kann man tatsächlich sehr schnell haben. Redlicherweise nennt Moor aber die Bezugs- und Nenngrößen der Studie mit.
Ein hohes Alter kann nicht alleiniger Anlass sein, für die Fahrtüchtigkeit von Senioren ein medizinisches Gutachten anzufordern, genausowenig, wie dafür eine pauschale Begründung eines Arztes hinreichend ist.. Diese Grundsätze sind Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Münster. Ein Autofahrer hatte sich geweigert, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Seine Hausärztin hatte der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mannes gemeldet, ohne konkretere Angaben zu machen. Der Mann hat geklagt – und Recht bekommen:
Correctiv und Spiegel veröffentlichen unter dem Titel „Euros für Ärzte“ die Zahlungen, die Pharmafirmen an Ärzte geleistet haben. Dabei sind nur Ärzte und Zahlungen in den Datenbanken, die von den Pharmafirmen bereits veröffentlicht waren – und deren Veröffentlichung die Ärzte zugestimmt hatten. Dennoch gibt es reichlich Klagen. Doch Spiegel und Correctiv triumphieren gerade gleichzeitig: Bisher gebe es 174 Klagen gegen den Spiegel und 132 gegen Correctiv. Insgesamt seien bereits 136 Urteile gesprochen. Alle zugunsten von Correctiv und Spiegel.
Krankenhäuser dürfen Honorarärzte nur kurzfristig in Ausnahmefällen einstellen, hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die Rheinische Post widmet sich heute (16.5.2019) dem Thema Behandlungsfehler. Ausgehend von der Leidensgeschichte einer Frau, die jahrelang auf Hexenschuss hin behandelt wurde, tatsächlich aber Osteoporose hatte, berichtet der Artikel über die allgemeine Situation, fügt Zahlen und Daten ein, gibt Tipps für Betroffene und verweist auf weitere Texte zum Thema.
Ein Arnsberger Arzt ist mit seiner Klage gegen Spiegel online gescheitert. Dort war veröffentlicht worden, dass ein Pharmaunternehmen ihn mit 500 Euro bei einer Fortbildung unterstützt hat. Der Arzt sah sich an den Pranger gestellt. Das Gericht entschied, dass der Spiegel die Seite nicht löschen müsse, da die Information richtig sei, die Pressefreiheit gewahrt bleiben müsse, und der Arzt nicht diffamiert werde, weil er durch die Zahlung nicht aus der Masse der Ärzte heraussteche. So die Kurzzusammenfassung der Nachricht, wie sie beim WDR am 3.5.2019 formuliert ist.
Aktualisierung 18.4.2019:
Der Zahnarzt, der gegen Jameda geklagt hat, hat den Prozess verloren. Er hatte dem Bewertungsportal gekündigt - und danach zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht. Di Welt berichtet (16.4.2019):
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article192033645/Jameda-Zahnarzt-verliert-vor-Gericht-gegen-Aerzte-Bewertungsportal.html
Auch der NDR (16.4.2019):
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Bewertungsportale-fuer-Aerzte-mit-Vorsicht-nutzen,bewertungsportale100.html
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit heute darüber, ob das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe zu weit geht. Es klagen Ärzte, schwerkranke Patienten und Vereine. Das Thema interessiert auf ganz breiter Ebene – so viele und so viel verschiedene Berichte, Interviews, Reportagen oder Kommentare finden sich selten zu einem Thema. Die Auswahl hier kann auch kaum vollständig sein – vielleicht aber wenigstens repräsentativ.
Das TSVG hat den Bundesrat passiert. Und nun gibt es im Blätterwald und im Online-Dschungel Handlungsanleitungen, Kritiken, Urteile und Verurteilungen. Ein kurzes Sammelsurium hier – Aktualisierungen folgen, je nach Berichterstattung.
Sie heißt EAMIV, soll in die Software der Arztpraxen integriert werden und die Ärzte über Nutzenbewertungsverfahren von Medikamenten informieren. Ärztevertreter fürchten zusätzliche Kosten für Ärzte und wehren sich. Das Ärzteblatt berichtet (9.4.2019):
Aufklärung vor Operationen ist Pflicht, die Angabe des Risikos in genauen Prozentzahlen hingegen nicht. So reicht das Wort „vereinzelt“ hin, wenn auf ein Risiko hingewiesen wird, das 20 Prozent beträgt, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, bei dem es bei einer Operation am Oberarm Komplikationen gegeben hatte.
500000 Euro Schmerzensgeld muss ein Hausarzt zahlen, der einem Mann gegen Rückenschmerzen Spritzen gesetzt hat – mit tödlicher Folge.
In NRW führt die Staatsanwaltschaft Wuppertal und Landeskriminalamt Razzien bei Ärzten durch. Der Verdacht: Ein Bottroper Apotheker, der Krebsmittel panschte, habe Ärzte durch Vorteile als Kunden an sich gebunden.
Die Zeit berichtet (1.4.2019):
Umfangreicher berichtet Apotheke adhoc (1.4.2019), danach geht es beim Korruptionsverdacht auch und vor allem um einen Düsseldorfer Arzt. Gleichzeitig versucht der Artikel, die Abläufe um den Prozess gegen den Bottroper Apotheker zu verfolgen. Fazit: Hier kommt beim Lesen nur noch der Leser mit, der sich vorher schon nachrichtlich ein wenig auskannte:
Für Jens Spahn brennen gerade gleichzeitig mehrere Kreuzfeuer, die er entweder er selbst oder die Presse um seinetwillen angezündet hat. Und so manch einer würde aus dem Kreuzfeuer gern den Scheiterhaufen schichten.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Von 2812 Ärzten an der Berliner Charité sind laut Berliner Tagesspiegel 2077 Ärzte befristet angestellt. Möglich ist das, da für die Charité als Universitätsklinik eine Ausnahme gilt bei Kettenverträgen. Die sind nämlich – um Forschungsprojekte nicht zu gefährden – seriell möglich. Die Grünen haben nachgefragt, der Tagesspiegel das Thema aufgenommen (17.3.2019):
.... und hier die Geschichte der Ärztin, die vor ihrer eigenen Praxis nicht parken darf. Denn in der Straße gilt Anwohnerparken. Der Konflikt aus Hamburg in der Bild, 15.3.2019:
Ein Sohn, dessen demenzkranker Vater 2011 gestorben ist, klagt gegen den Arzt. Dieser hätte seinen Vater zu lange leiden lassen. Der Vater war jahrelang bewegungsunfähig und künstlich ernährt worden. Schadensersatzforderung: 150000 Euro für Behandlugns- und Pflegekosten (Lippische Landes-Zeitung, 12.3.2019):
Ein Erfurter Arzt soll Drahtzieher in einem internationalen Doping-Netzwerkes gewesen sein. Nun erging ein Haftbefehl.
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Impfquoten in Deutschland In eigener Sache Englische Version:
