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Arzt verklagt wegen zu langen Leidens vor dem Tod

Ein Sohn, dessen demenzkranker Vater 2011 gestorben ist, klagt gegen den Arzt. Dieser hätte seinen Vater zu lange leiden lassen. Der Vater war jahrelang bewegungsunfähig und künstlich ernährt worden. Schadensersatzforderung: 150000 Euro für Behandlugns- und Pflegekosten (Lippische Landes-Zeitung, 12.3.2019):

https://www.lz.de/ueberregional/nachrichten/22400294_Haften-Aerzte-fuer-sinnloses-Leiden-am-Lebensende.html

Auch im Spiegel, 12.3.2019:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/bgh-entscheidet-ueber-sterbehilfe-haften-aerzte-fuer-sinnloses-leiden-a-1257365.html

Aktualisierung: Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute, 13.3.2019, über die Skepsis gegenüber dem Urteil des Oberlandesgerichtes, das dem Kläger bereits 40000 Euro Schadensersatz zugesprochen hatte. Es läge nicht im menschlichen Ermessen, zu entscheiden, ob und wann ein Leben nicht lebenswert sei:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-verhandlung-es-entzieht-sich-menschlicher-erkenntnis-ob-leben-unwert-ist-oder-nicht-1.4364950

Rheinische Post (12.3.2019):
https://rp-online.de/politik/deutschland/bgh-verhandelt-ueber-schadenersatz-fuer-lebenserhaltung-durch-aerzte_aid-37398187

 

Geburtshilfe in NRW: 40 Prozent weniger Plätze
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Kommentare 2

Mechthild Eissing am Dienstag, 02. April 2019 08:04

Heute (2.4.2019) wird das Urteil erwartet, der Bayerische Rundfunk fasst zusammen:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bgh-urteil-zur-kuenstlichen-ernaehrung-ueber-magensonde,RMPQ1KZ

Heute (2.4.2019) wird das Urteil erwartet, der Bayerische Rundfunk fasst zusammen: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bgh-urteil-zur-kuenstlichen-ernaehrung-ueber-magensonde,RMPQ1KZ
Mechthild Eissing am Dienstag, 02. April 2019 14:28

Das Urteil: Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn Sie einen Patienten länger leben lassen, schreibt die Bild, 2.4.2019:
https://www.bild.de/ratgeber/2019/ratgeber/bgh-urteil-medizin-kein-schmerzensgeld-wegen-kuenstlicher-ernaehrung-61003312.bild.html
und die Süddeutsche Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-aerzte-sterben-patienten-1.4392840

Das Urteil: Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn Sie einen Patienten länger leben lassen, schreibt die Bild, 2.4.2019: https://www.bild.de/ratgeber/2019/ratgeber/bgh-urteil-medizin-kein-schmerzensgeld-wegen-kuenstlicher-ernaehrung-61003312.bild.html und die Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-aerzte-sterben-patienten-1.4392840
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