Arzt verklagt wegen zu langen Leidens vor dem Tod
Ein Sohn, dessen demenzkranker Vater 2011 gestorben ist, klagt gegen den Arzt. Dieser hätte seinen Vater zu lange leiden lassen. Der Vater war jahrelang bewegungsunfähig und künstlich ernährt worden. Schadensersatzforderung: 150000 Euro für Behandlugns- und Pflegekosten (Lippische Landes-Zeitung, 12.3.2019):
Auch im Spiegel, 12.3.2019:
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/bgh-entscheidet-ueber-sterbehilfe-haften-aerzte-fuer-sinnloses-leiden-a-1257365.html
Aktualisierung: Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute, 13.3.2019, über die Skepsis gegenüber dem Urteil des Oberlandesgerichtes, das dem Kläger bereits 40000 Euro Schadensersatz zugesprochen hatte. Es läge nicht im menschlichen Ermessen, zu entscheiden, ob und wann ein Leben nicht lebenswert sei:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-verhandlung-es-entzieht-sich-menschlicher-erkenntnis-ob-leben-unwert-ist-oder-nicht-1.4364950
Rheinische Post (12.3.2019):
https://rp-online.de/politik/deutschland/bgh-verhandelt-ueber-schadenersatz-fuer-lebenserhaltung-durch-aerzte_aid-37398187
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Heute (2.4.2019) wird das Urteil erwartet, der Bayerische Rundfunk fasst zusammen:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bgh-urteil-zur-kuenstlichen-ernaehrung-ueber-magensonde,RMPQ1KZ
Das Urteil: Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn Sie einen Patienten länger leben lassen, schreibt die Bild, 2.4.2019:
https://www.bild.de/ratgeber/2019/ratgeber/bgh-urteil-medizin-kein-schmerzensgeld-wegen-kuenstlicher-ernaehrung-61003312.bild.html
und die Süddeutsche Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-aerzte-sterben-patienten-1.4392840
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