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Bundessozialgericht: Honorarärzte in Kliniken nur als Ausnahme

Krankenhäuser dürfen Honorarärzte nur kurzfristig in Ausnahmefällen einstellen, hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Spiegel sieht Versorgungsschwierigkeiten voraus (4.6.2019):
https://www.spiegel.de/karriere/bundessozialgericht-honoraraerzte-an-kliniken-nur-im-ausnahmefall-erlaubt-a-1270823.html

Die FAZ leitet ihren Artikel mit drohenden Nachzahlungen ein, da die Ärzte versicherungspflichtig beschäftigt werden müssen (4.6.2019):
https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/urteil-kliniken-muessen-auf-aerzte-als-freie-mitarbeiter-verzichten-16221344.html

Die Morgenpost (4.6.2019):
https://www.morgenpost.de/berlin/article225940257/Bundessozialgericht-Honoraraerzte-nur-im-Ausnahmefall.html

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