Rettungsdienste vorm Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Der dpa-Bericht (u.a.) in den Stuttgarter Nachrichten und Wirtschaftswoche, 21.3.2019:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klage-gegen-vergabeverfahren-private-anbieter-draengen-auf-milliardenmarkt-rettungsdienst.08210d10-4476-4afc-a906-80eaa3e40582.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/notfalltransporte-eugh-staerkt-rolle-von-drk-und-co-/24128548.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
Kein Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten – KBV fordert Nachbesserungen am Digitalgesetz
Der von der Bundesregierung geplante Zugriff der Krankenkassen auf...
-
PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in Praxen gestartet
Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine...
-
Praxis-App „KBV2GO!“ mit neuem Look und neuen Funktionen
Modern, personalisiert und regional: Die KBV stellt eine neue...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 29/2026
Epidemiologie von Hepatitis-B- und Hepatitis-D-Virusinfektionen in...
-
Epidemiologisches Bulletin 28/2026
Beschluss und wissenschaftliche Begründung zur Aktualisierung der...
-
Epidemiologisches Bulletin 27/2026
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der...
