Rettungsdienste vorm Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Der dpa-Bericht (u.a.) in den Stuttgarter Nachrichten und Wirtschaftswoche, 21.3.2019:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klage-gegen-vergabeverfahren-private-anbieter-draengen-auf-milliardenmarkt-rettungsdienst.08210d10-4476-4afc-a906-80eaa3e40582.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/notfalltransporte-eugh-staerkt-rolle-von-drk-und-co-/24128548.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
Hofmeister: „Das Spargesetz trifft alle“ – Entbudgetierung wird durch die Hintertür abgeräumt
Mit eindringlichen Worten kritisiert der stellvertretende...
-
Hofmeister: Der Aufwand für die Teil-AU ist vollkommen unleistbar
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat das Bundeskabinett...
-
Gemeinsame Klarstellung zur Abrechnung anästhesiologischer Leistungen
Können Ärzte anästhesiologische Leistungen über den EBM abrechnen,...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 22/2026
Neufassung der Kategorien in den Empfehlungen der Kommission für...
-
Epidemiologisches Bulletin 21/2026
Herausforderungen und Lessons Learned des ÖGD in Deutschland bei...
-
Epidemiologisches Bulletin 20/2026
Masernelimination in Deutschland: fast erreicht – und doch...
