Rettungsdienste vorm Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Der dpa-Bericht (u.a.) in den Stuttgarter Nachrichten und Wirtschaftswoche, 21.3.2019:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klage-gegen-vergabeverfahren-private-anbieter-draengen-auf-milliardenmarkt-rettungsdienst.08210d10-4476-4afc-a906-80eaa3e40582.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/notfalltransporte-eugh-staerkt-rolle-von-drk-und-co-/24128548.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
Ab Januar weiterhin mehr als elf Euro für ePA-Erstbefüllung
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte wird ab Januar...
-
Noch keine neue Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von...
-
Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen steigen zum 1. Januar
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 48/2025
Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten: Importierte...
-
Epidemiologisches Bulletin 47/2025
Schätzung der Anzahl der HIV-Neuinfektionen im Jahr 2024 sowie der...
-
Epidemiologisches Bulletin 46/2025
Diabetesbedingte Major- und Minoramputationen – Zeitliche...
