NACHRICHTENPORTAL

Fahrtüchtigkeit: Pauschaler ärztlicher Zweifel rechtfertigt kein Gutachten

Ein  hohes Alter kann nicht alleiniger Anlass sein, für die Fahrtüchtigkeit von Senioren ein medizinisches Gutachten anzufordern, genausowenig, wie dafür eine pauschale Begründung eines Arztes hinreichend ist.. Diese Grundsätze sind Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Münster. Ein Autofahrer hatte sich geweigert, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Seine Hausärztin hatte der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mannes gemeldet, ohne konkretere Angaben zu machen. Der Mann hat geklagt – und Recht bekommen:

Focus, 14.6.2019
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/verkehr-wenn-aerzte-die-fahrtauglichkeit-von-senioren-anzweifeln_id_10824590.html

Medizinstudium in Cottbus
Online-Arzt kommt mit Millionen-Unterstützung nach...

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Gäste
Samstag, 27. April 2024

KBV Praxisnachrichten

PraxisNachrichten

Robert-Koch-Institut

Dies ist der RSS Feed des Robert Koch-Instituts zum Epidemiologisches Bulletin.

Neueste Kommentare

Mechthild Eissing Angriffe auf Daten im Krankenhaus - die neuesten Fälle
05. März 2024
Beim Hackerangriff auf die Klinik in Lippstadt sind nicht nur Daten verschlüsselt worden, sondern au...
Mechthild Eissing Dengue-Fieber - Notstand in Peru
01. März 2024
Auch in Brasilien, ZEIT online, 01.03.2024: https://www.zeit.de/news/2024-03/01/rasanter-anstieg-bei...
Mechthild Eissing Auf den Hund gekommen - Tierisches und Therapeutisches aus Krankenhäusern
20. Februar 2024
Auch Therapiehund Ide ist im Krankenhaus im Einsatz. Der NDR berichtet am 19.02.2024: https://www.nd...

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.