Anwohnerparken: Ärztin darf nicht vor ihrer Praxis parken
.... und hier die Geschichte der Ärztin, die vor ihrer eigenen Praxis nicht parken darf. Denn in der Straße gilt Anwohnerparken. Der Konflikt aus Hamburg in der Bild, 15.3.2019:
Tatsächlich ist der Artikel vom 15.3. sozusagen die zweite Auflage der Geschichte in der Bildzeitung. Zum ersten Mal berichtete die Bild am 11.3.2019 – und druckte auch den Ablehnungsbescheid samt Rechnung ab. Danach fallen die von der Ärztin geschilderten Notsituationen nämlich in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes. (Jawoll!)
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/ausnahmegenehmigung-verweigert-die-aerztin-die-nicht-parken-darf-60587146.bild.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten

-
PraxisBarometer: Digitale Kommunikation bei Ärzten und Psychotherapeuten nimmt weiter zu
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten stehen der...
-
Moderna-Impfstoff der ersten Generation nur noch kurzzeitig bestellbar
Der Erstgenerationenimpfstoff Spikevax® von Moderna steht ab Mitte...
-
Neuer PraxisCheck Notfallmanagement jetzt online
Das Online-Tool "Mein PraxisCheck" steht jetzt auch zum Thema...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 5/2023
COVID-19-Pandemie führte zu starkem Rückgang von darmpathogenen...
-
Epidemiologisches Bulletin 4/2023
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut...
-
Epidemiologisches Bulletin 3/2023
Mit vereinten Kräften Lepra beenden!