Anwohnerparken: Ärztin darf nicht vor ihrer Praxis parken
.... und hier die Geschichte der Ärztin, die vor ihrer eigenen Praxis nicht parken darf. Denn in der Straße gilt Anwohnerparken. Der Konflikt aus Hamburg in der Bild, 15.3.2019:
Tatsächlich ist der Artikel vom 15.3. sozusagen die zweite Auflage der Geschichte in der Bildzeitung. Zum ersten Mal berichtete die Bild am 11.3.2019 – und druckte auch den Ablehnungsbescheid samt Rechnung ab. Danach fallen die von der Ärztin geschilderten Notsituationen nämlich in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes. (Jawoll!)
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/ausnahmegenehmigung-verweigert-die-aerztin-die-nicht-parken-darf-60587146.bild.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten

-
Gassen: "Es geht um die Struktur der ambulanten Versorgung" – Verhandlungen zum Orientierungswert 2023 beginnen
Die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes...
-
Der Druck wächst: gematik prüft Alternativen beim Konnektorentausch – CompuGroup senkt den Preis
In die Diskussion um den Austausch der Konnektoren kommt Bewegung....
-
Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wieder per Telefon möglich
Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 31/2022
Wie gut und wie lange schützt eine SARS-CoV-2-Infektion vor einer...
-
Epidemiologisches Bulletin 30/2022
Virushepatitis B und D im Jahr 2021 Aktuelle Statistik...
-
Epidemiologisches Bulletin 29/2022
COVID-19-Pandemie: Surveillance und Studien des Robert...