Ab Mai Isolationspflicht nur noch für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Ab dem 1. Mai müssen Corona-Infizierte nicht mehr zwingend sich in häusliche Isolation begeben, können dies aber freiwillig tun. Das gilt nicht für Beschäftige im Gesundheitswesen. Hier bleibt die bisherige Regel bestehen, wonach die Mindest-Isolationsdauer fünf Tage beträgt. Danach kann man sich freitesten. Die neuen Regeln hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach heute in Berlin kundgegeben. Ziel ist, einen hohen Personalausfall bei hohen Inzidenzen zu verhindern. Die „Welt“ berichtet am 04.04.2022:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article237988321/Lauterbach-Isolation-bei-Corona-Infektion-ab-1-Mai-nur-noch-freiwillig.html
Auch im Spiegel, 04.04.2022:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/isolation-laut-gesundheitsminister-karl-lauterbach-ab-mai-nur-noch-freiwillig-a-a0215e30-75ff-4743-8f64-d99f7215c432
t-online hat einen Mathematiker zu diesen Regeln befragt, der die Pandemie „modelliert“. Seine Einschätzung: ein schlechter Aprilscherz. 04.04.2022:
https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_91955192/lockerung-der-quarantaene-regeln-experte-wohl-ein-schlechter-aprilscherz-.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
Ab Januar weiterhin mehr als elf Euro für ePA-Erstbefüllung
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte wird ab Januar...
-
Noch keine neue Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von...
-
Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen steigen zum 1. Januar
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 48/2025
Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten: Importierte...
-
Epidemiologisches Bulletin 47/2025
Schätzung der Anzahl der HIV-Neuinfektionen im Jahr 2024 sowie der...
-
Epidemiologisches Bulletin 46/2025
Diabetesbedingte Major- und Minoramputationen – Zeitliche...
