Ab Mai Isolationspflicht nur noch für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Ab dem 1. Mai müssen Corona-Infizierte nicht mehr zwingend sich in häusliche Isolation begeben, können dies aber freiwillig tun. Das gilt nicht für Beschäftige im Gesundheitswesen. Hier bleibt die bisherige Regel bestehen, wonach die Mindest-Isolationsdauer fünf Tage beträgt. Danach kann man sich freitesten. Die neuen Regeln hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach heute in Berlin kundgegeben. Ziel ist, einen hohen Personalausfall bei hohen Inzidenzen zu verhindern. Die „Welt“ berichtet am 04.04.2022:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article237988321/Lauterbach-Isolation-bei-Corona-Infektion-ab-1-Mai-nur-noch-freiwillig.html
Auch im Spiegel, 04.04.2022:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/isolation-laut-gesundheitsminister-karl-lauterbach-ab-mai-nur-noch-freiwillig-a-a0215e30-75ff-4743-8f64-d99f7215c432
t-online hat einen Mathematiker zu diesen Regeln befragt, der die Pandemie „modelliert“. Seine Einschätzung: ein schlechter Aprilscherz. 04.04.2022:
https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_91955192/lockerung-der-quarantaene-regeln-experte-wohl-ein-schlechter-aprilscherz-.html
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