NRW: Besuchsrecht im Krankenhaus gesichert
Offenbar ist die Zeit der Lehren angebrochen – und nicht nur der Ethikrat fällt in die Lehre**. Das Land NRW jedenfalls hat nun eine Lehre auch vollzogen: Es gibt nun in NRW ein Gesetz, dass das Besuchsrecht auch in pandemischen Zeiten sichert. Als Lehre daraus, dass zu Beginn der Pandemie das Besuchsrecht teilweise ausgesetzt war – und Menschen sterben mussten, ohne ihre Angehörigen noch einmal zu sehen. Die kurze Nachricht im Deutschlandfunk, 06.04.2022:
https://www.deutschlandfunk.de/lehre-aus-corona-besuchsrecht-im-krankenhaus-gesetzlich-gesichert-102.html
**Siehe Artikel unten:
Der Ethikrat rät zu ethischen Entscheidungskriterien - 160 Seiten Studie zur Pandemie
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