2. Aktualisierung 15.12.2021, 12:06 Uhr
Man kann vielleicht mit einer gewissen Berechtigung von einer instabilen Nachrichtenlagen sprechen, wenn man die Empfehlungen der NRW-Regierung zum Boostern beschreiben möchte. Während auf der Web-Seite des Gesundheitsministeriums NRW für den Regelfall ein Mindestabstand von 5 Monaten zwischen Impfung und Booster benannt ist - vier Wochen Mindestabstand sind danach in Ausnahmen erlaubt - ist in der Pressemitteilung des Ministeriums, das der Kreis Wesel auf seiner Seite veröffentlicht und in den Radionachrichten (SWR 3) jetzt von einem bei kommunalen Impfungen möglichen Mindestabstand von vier Monaten die Rede:
https://www.kreis-wesel.de/de/presse/aus-gegebenem-anlass-presseinformation-der-landesregierung-nordrhein-westfalen-gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen/
Aktualisierung 15.12.2021
Schnee von gestern. NRW zieht seine 4-Wochen-Regelung gleich wieder zurück, zumindest fast ganz. In Ausnahmefällen soll eine Booster-Impfung vier Wochen nach Zweitimpfung möglich sein, der Normalfall allerdings sei eine Frist von 5 Monaten. Die Nachricht finden Sie im Westfälischen Anzeiger, 15.12.2021:
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/booster-impfung-corona-nrw-vier-wochen-frist-gesundheitsministerium-fuenf-vier-monate-kritik-91176787.html
Der Text des Gesundheitsministeriums selbst formuliert den Vorgang etwas vorsichtiger:
