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Keine Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte

Jetzt ist’s beschlossen: Wer ungeimpft in Quarantäne muss, weil er Kontaktperson eines Infizierten ist, der soll ab November keinen Verdienstausfall bekommen. Damit haben sich heute Bund und Länder auf etwas geeinigt, was längst schon im Infektionsschutzgesetz so formuliert, also bereits geltendes Recht ist. Ausgenommen sind Ungeimpfte, die nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft sind/werden. Wird die Quarantäne nötig, weil der Ungeimpfte selbst infiziert ist, bekommt er sein Geld selbstverständlich weiter: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Nachricht in der Tagesschau, 22.09.2021:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-verdienst-ausfall-arbeitnehmer-quarantaene-101.html

Beim BR kommen zur Nachricht noch Zahlen hinzu. Demnach hat eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes ergeben, dass bislang in der Pandemie für den Verdienstausfall wegen Quarantäne in der Pandemie 600 Millionen Euro ausgegeben worden sind. 22.09.2021:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ab-november-keine-lohnfortzahlung-fuer-ungeimpfte-bei-quarantaene,SjjsDqn

Die Diskussion darüber, inwieweit Ungeimpfte künftig Kosten selber tragen müssen, geht noch weiter. Der SWR berichtet über eine Versicherung, die überlegt, die Versicherungsbeiträge zu staffeln – und Ungeimpften einen höheren Beitrag zu berechnen. 21.09.2021:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/braucht-es-krankenkassentarife-fuer-ungeimpfte-100.html

Ganz so eindeutig, wie der SWR diese Nachricht formuliert, verhält sich die Sache dann aber doch nicht. Der Chef der R+V-Versicherung hat dies zwar t-online gegenüber tatsächlich sehr deutlich so angedeutet, jedoch: Der Frager, alsodie Journalisten von t-online, fragen gezielt nach höheren Krankenkassengebühren, Norbert Rollinger jedoch antwortet weise: Er habe Verständnis für eine solche Diskussion sagt er, und begründet dieses Verständnis. Er spart sich allerdings auch nicht den Hinweis darauf, dass Krankenkassen bereits jetzt zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterscheiden dürfen. Die Frage nach höheren Krankenkassenbeiträgen für Ungeimpfte ist jedoch nur ein Aspekt des Interviews, in dem sich die veränderte Lage der Versicherungen, auch bezüglich der Altersvorsorge, spiegelt oder spiegeln soll. Lohnt zu lesen – und t-online nutzt das Gespräch zu reichlichen Verlinkungen. 21.09.2021:
https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_90830952/r+v-chef-rollinger-impfverweigerer-zeigen-ein-sozial-schaedliches-verhalten-.html

Das Interview hat Folgen, vor allem medial. Verbraucherschützer und Presse laufen gleichzeitig zur Höchstform auf. Im Handelsblatt endet die Folgeberichterstattung mit dem Hinweis, dass es im Hause R+V keine Überlegungen gebe, Ungeimpften höhere Beiträge zu berechnen. 21.09.2021:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/versicherungen-unterschiedliche-praemien-fuer-geimpfte-und-ungeimpfte-rv-chef-bringt-tarife-nach-impfstatus-ins-spiel/27632430.html?ticket=ST-151059-FXQHectnfgObeg9bXHLu-ap5

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