Die Arbeit der „Pool-Ärzte“ in den Notfallpraxen Baden-Württembergs darf nicht mehr als freiberuflich gelten, sondern muss sozialversicherungspflichtig vergütet werden. So das Urteil des Bundessozialgerichtes am 24. Oktober über einen Zahnarzt, der als sogenannter Pool-Arzt der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Notdienst versah. Das Urteil betrifft auch den ärztlichen Notdienst, betroffen sind etwa 3000 Ärzte in Baden-Württemberg Nun ändern sich in ganz Baden-Württemberg die Öffnungs- und Arbeitszeiten der Notfallpraxen, manche Notfallpraxen werden ganz geschlossen. Die Not im Notfall ist also groß. Eine kleine Linksammlung, gewiss nicht vollständig:
Für den Überblick:
Einen Überblick über die Lage gibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am 24.10.2023 hier:
https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/bsg-urteil-fuehrt-zu-einschraenkungen-im-aerztlichen-bereitschaftsdienst
Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 24.10.2023 hinter Bezahlschranke:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.notfallpraxen-in-der-region-stuttgart-ein-gerichtsurteil-mit-drastischen-folgen-fuer-patienten.8e8a5668-1069-4112-9945-f2ea89005b5d.html
Die ZEIT ONLINE am 24.10.2023 über die Situation in ganz Baden-Württemberg:
https://www.zeit.de/news/2023-10/24/kassenaerztliche-vereinigung-schraenkt-notdienst-ein
