Nun ist es durch, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dass sich die Abkürzung anhört, wie der Tennisclub im Nachbarort, hatte der Bundesgesundheitsminister einstens selbst bestätigt. Und es ist nebensächlicher denn je.
Dennoch, das Unbehagen bleibt. Die Zeitungen jubeln, weil es jetzt, was die Terminvergabe betrifft, keine Patienten zweiter Klasse mehr geben soll. Den Fachärzten steckt diese Kröte quer im Hals, weil sie in die eigene Planung eingreift. Aber das TSVG ist viel mehr als nur ein Termingesetz. Auf 200 Seiten sind Dinge geregelt, die in den Nachrichten zwangsläufig untergehen müssen.