Dass die Berechtigungen und Zugriffe auf die elektronische Patientenakte problematisch werden würden, war offenbar im Bundesministerium für Gesundheit schon lange vor dem Mai 2019 bekannt. In diesem Mai wurde bekannt, dass die Zugriffsrechte für die Patientenakte (zuerst) nicht differenziert gehandhabt werden können. dem Gesundheitsministerium sei dies seit April 2018 bekannt. Das Ärzteblatt berichtet über eine Anfrage der Grünen bzw. über die Antwort darauf, aus der dies hervorgeht. Der Artikel ist vom 11.11.2019:
Nachrichten aus dem Gesundheitswesen
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Telematikinfrastruktur, Gesundheitsakte, Gesundheitskarte, KI, TelemedizinIn Dithmarschen werden Seniorenheime, Klinikum und Ärzte vernetzt, so dass telemedizinische Behandlungen möglich sind. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt, der NDR berichtet am 12.9.2019 mit Text und Filmbeitrag (etwa 1 min):
Privacy International, eine Organisation, die sich seit 1990 international für die Privatsphäre der Menschen gegenüber Staat und Wirtschaft einsetzt, hat eine Studie veranlasst, in der 136 Webseiten von Gesundheitsportalen untersucht wurden. Das Ergebnis ist eindeutig, die Lage schlecht: Die allermeisten Portale setzen natürlich Werbung ein, die Daten der User können ausgelesen werden. Die Studie weist sogar nach, dass die Daten von Fragebögen genutzt wurden, ohne dass die Internetnutzer gefragt worden waren. Auch Krankenhäuser setzten Tracking-Tools ein, nahmen aber nach Anfrage Abstand davon. Der Artikel auf der Webseite der Tagesschau (3.9.2019) und der Fernsehbeitrag (5:23) min.:
„Patientenversorgung im digitalen Wandel“ ist das Thema des 122. Westfälischen Ärztetages, der heute (30.8.2019) in Münster stattfindet. Aus diesem Anllas hat der WDR ein Video online gestellt zum Projekt Tele-Notarzt oder die hausärztliche Versorgung von Patienten.
Michael Wiesner hackt sich in und durch Arztpraxen – sozusagen auf Wunsch und als Berater. Dass es ihm dabei oft ein Leichtes ist, bis zum Administrator aufzusteigen, berichtet er im Interview. Und: Das Unglück lässt sich noch viel leichter anzetteln. Auch Ärzte und Arzthelferinnen fallen nämlich auf Phishing-Mails rein. Und: Eines der beliebtesten Passwörter für Ärzte lautet Doc – sofern nicht der Name der Praxis bereits das Passwort stellt.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute (9.8.2019) für NRW ein virtuelles Krankenhaus angekündigt. Gemeint ist damit eine Plattform, auf der die Kenntnisse und Erfahrungen der Fachärzte gebündelt werden. Es geht um den elektronischen Austausch von Patientendaten und um Videosprechstunden.
Heise.de meldet Zweifel an, ob der Patient künftig bei den Gesundheits-Apps tatsächlich die Kontrolle über seine Daten behält. Wichtig sei auch hier das Kleingedruckte. Der Artikel von Hartmut Gieselmann ist vom 9.8.2019 – und schmückt sich mit einem Spahn-mit-Patientin und-App-Foto, das zwar gestellt, aber vielleicht auch darum durchaus vielsagend ist:
EAMIV heißt die neue elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung, die am 3. August in Kraft getreten ist. Die Begründung zu der Verordnung auf der Seite des BMG lautet:
„Damit Ärztinnen und Ärzte eine wissenschaftlich belastbare therapeutische Entscheidung treffen können, brauchen sie gute und neutrale Informationen als Grundlage. Darum verbessern wir das Informationsangebot für Ärztinnen und Ärzte über die Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln. Künftig soll die Praxissoftware die Ergebnisse der Nutzenbewertung abbilden. Dadurch ermöglichen wir Ärztinnen und Ärzten, die sehr umfangreichen Ergebnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses, besser in der Praxis nutzen zu können.“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/bessere-information-ueber-den-zusatznutzen-von-neuen-arzneimitteln.html
Früher musste man sie gut ausrufen können, später musste man sie gut lesen können, immer aber muss die Schlagzeile vor allem wirkungsvoll sein – auf ihre Art. Süffisanz zum Beispiel ist nicht laut, schlägt auch nicht. Es sei denn einen Haken. Die Süddeutsche Zeitung ist nun angesichts der Politik des Bundesgesundheitsministers zur Süffisanz übergegangen. Nichts für einen Ausruf. Wohl aber gemacht, um im Kopf hängenzubleiben:
Ob alles, was KI kann auch ethisch geboten ist, diskutiert Axel Ekkernkamp in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel (24.7.2019). Überschrift: „Am Krankenbett mit Dr. KI“.Ekkernkamp ist Chirurg, Hochschullehrer und Poltiker, Ärtzlicher Direktor des Unfallkrankenhauses Berlin – und lehrt in Greifwald.
Ein Beitrag von Fraunhofer InnoVisions zum Thema Künstliche Intelligenz auf Youtube, veröffentlicht am 10.1.2018. Der Original-Link:
https://www.youtube.com/watch?v=-Am0anskwZc
Alexa von Amazon als Kostensparprogramm im Gesundheitswesen? Die Briten sind da offenbar voller Hoffnung. So kann und soll Alexa über Sprachnachrichten über Krankheiten informieren. So könne mehr Patienten bereits zuhause geholfen werden – und Blinde und alte Menschen kämen leichter an Informationen. Die Pharmazeutische Zeitung berichtet – und vergisst am Ende nicht den mahnenden Hinweis, dass auch Alexa so leichter an Informationen kommt (12.7.2019):
Hier folgt eine kleine Sammlung von Nachrichtenbeiträgen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Anlass ist der Beschluss des Bundeskabinetts, dass Ärzte künftig auch Apps verschreiben dürfen.
Die Ärzte-Zeitung bilanziert das niedersächsische telemedizinische Notfallprojekt. In einigen Regionen Niedersachsens fahren speziell ausgebildete Notfallsanitäter zum Patienten – statt der niedergelassenen Ärzte. Dieser Bereitschaftsdienst setzt dann ein, wenn keine Praxis Bereitschaftsdienst hat. Den Notfallsanitätern stehen telemedizinische Funktionen zur Verfügung, wenn die Situation schwierig ist. Artikel vom 10.7.2019:
Die KV Hamburg hat sich im Jubiläumsjahr (100) eine Erneuerungskur verordnet – und tritt damit laut in die Öffentlichkeit: Hamburgs Ärzte stellen ihre Termine ins Internet, Patienten sollen sich über das Portal Termine buchen können. Und der Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg, Walter Plassmann, teilt gleich nach zwei Seiten hin aus: Gegen die Hamburger Gesundheitssenatorin, die sich besser informiert glaubt als die KV selbst. Gegen Dr. Ed (jetzt Zava), der als Internet-Arzt die Ärzte das Fürchten lehrt.
Welche Rollen die Klinikkonzerne spielen, wenn es um die Telemedizin und Videobehandlungen geht, nimmt die Heilbronner Stimme in den Blick. Im Kampf um die Softwarelösungen der Zukunft haben sie die Nase vorn – ausgehend davon, dass nur wenige Portale oder Lösungen sich durchsetzen werden. Der Artikel ist vom 8. Juli 2019:
Ein Drittel der Ärzte muss mit Honorarkürzungen rechnen, weil sie nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, berichtet das Ärzteblatt am 1. Juli 2019 mit Zahlen vom Bundesgesundheitsministerium:
Die Kritik und den Widerstand von Ärzten und IT-Experten bezüglich der digitalen Patienenakte, die ab Januar 2021 eingeführt werden soll, hat Peter Welchering in einen Artikel zusammengefasst. Der Wissenschaftsjournalist, Jahrgang 1960, arbeitet für verschiedene Medien, hier fürs ZDF (3.7.2019).
Mehrere Ärzteverbände warnen vor der Spahnschen Digitalisierungspolitik. Sie halten die Telematikplattform für nicht sicher genug bei Hackerangriffen und wollen die Honorarkürzungen nicht hinnehmen, die ihnen laut Gesetz jetzt drohen. Heise.de berichtet (28.6.2019) und sie behielten sich eine Musterklage gegen die Verantwortlichen des Konnektors vor:
Morgen im Kabinett stellt Bundesgesundheitsminister Spahn den Entwurf zum Digitalisierungsgesetz vor. Da passt es ganz wunderbar, dass der Bundesverband Digitale Wirtschaft eine Studie vorlegt, mit dem Adjektiv repräsentativ versehen, die aussagt, dass der deutsche Bundesbürger die Digitalisierung kaum erwarten kann und KI in hohem Maße akzeptiert ist. Terminvereinbarungen und Untersuchungsbefunde per App würden mehr als die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer bevorzugen. Mehr davon im Berliner Sonntagsblatt, 25.6.2019. Erstaunlich bis merk-würdig: Bevor der Artikel beginnt, weist der Autor Andy Moor darauf hin, dass der Artikel Werbung erhält. Den Eindruck kann man tatsächlich sehr schnell haben. Redlicherweise nennt Moor aber die Bezugs- und Nenngrößen der Studie mit.
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