EAMIV: Infos über Arzneimittel aus der Praxissoftware
EAMIV heißt die neue elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung, die am 3. August in Kraft getreten ist. Die Begründung zu der Verordnung auf der Seite des BMG lautet:
„Damit Ärztinnen und Ärzte eine wissenschaftlich belastbare therapeutische Entscheidung treffen können, brauchen sie gute und neutrale Informationen als Grundlage. Darum verbessern wir das Informationsangebot für Ärztinnen und Ärzte über die Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln. Künftig soll die Praxissoftware die Ergebnisse der Nutzenbewertung abbilden. Dadurch ermöglichen wir Ärztinnen und Ärzten, die sehr umfangreichen Ergebnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses, besser in der Praxis nutzen zu können.“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/bessere-information-ueber-den-zusatznutzen-von-neuen-arzneimitteln.html
Die Nachricht im Ärzteblatt, 6.8.2019:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105155/Arztinformationssystem-tritt-in-Kraft
Der Referentenentwurf des BMG, 22.3.2019:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/E/Referentenentwurf_Elektronische_Arzneimittelinformationen_Verordnung.pdf
Die geltende Verordnung finden Sie im Bundesanzeiger (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 2. August 2019):
start=//*%5b@attr_id=%27bgbl119s1110.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1110.pdf%27%5D__1565188049558">https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl119s1110.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1110.pdf%27%5D__1565188049558
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