NACHRICHTENPORTAL

EBM-Reform, Laborhonorierung und Digitalisierung

Mit dem „Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 709. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungs­maßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2025“ haben die Kassenärztliche Bundesverei­nigung und der GKV-Spitzenverband die Honorierung der Laborleistungen neu geordnet. Der etwas barocke Titel des Reformgesetzes darf nicht davon ablenken, dass die Spitzenverbände mit diesem Beschluss tief in die bisherige Abrechnung der Laborleistung eingreifen.

Die neue Struktur der Laborhonorierung entspricht den Mustern, die auch in anderen ärztli­chen Fachgruppen zur Anwendung kommen, und ist inhaltlich als Umstellung von einer auf­trags- und leistungsbezogenen auf eine fallorientierte Honorierung zu beschreiben. Die Ver­änderung ist in jedem Fall grundlegend und greift tief in die bisherigen IT-Abrechnungs­systeme ein.

Die neue Labor-Abrechnung ist ab dem ersten Quartal 2025 gültig. Sie ist durch drei Blöcke gekennzeichnet:

  • Der erste Block umfasst das sogenannte kalkulatorische Arzthonorar. Die Ziffern 12222, 12223 und 12224  – Grundpauschalen für Auftragsleistungen – sind einmal je Behandlungsfall im Quartal abzurechnen. Taucht ein Patient mehrfach im Quartal auf, so erzeugen die weiteren Überweisungsscheine nur einen weiteren Arzt-Patienten-Kontakt im selben Behandlungsfall.
  • Der zweite Block des neuen Honorarmodells ergibt sich aus den Pauschalen für Trans­port und Materialbeschaffung. Die Ziffern 40089, 40090 bis 40095 sind ebenfalls nur einmal je Behandlungsfall im Quartal abzurechnen.
  • Der dritte Block des Laborhonorars umfasst die bisherigen Leistungen nach den je­weils durchgeführten Unter­suchungen; und genau hier hat der Bewertungsausschuss die Bewertung der einzelnen Leistungen zum Teil kräftig abgestaffelt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hebt in ihrer eigenen Darstellung die Sicherung des kalkulatorischen Arzthonorars (Block 1) sowie die neue Transparenz durch die Material- und Transportpauschalen (Block 2) hervor. Im Grunde werden die Kürzungen bei den Laborleis­tungen als neue Transparenz dargestellt und sollen so in einem positiven Licht erscheinen. Zugleich besteht damit aber auch die Option, zukünftig weitere Kürzungen vorzunehmen, und das kalkulatorische Arzthonorar sowie die Kostendeckungsbeiträge für Materialbeschaffung und Transport stabil zu halten. Im Rückblick auf die Coronakrise kann diese Neustrukturierung auch als Vorsichtsmaßnahme gewertet werden, um künftig starke Pegelausschläge im Zuge von Pandemien einzudämmen.

Unter den Abrechnungsziffern ragt die 40092 als Besonderheit heraus. Das ist die Ziffer, mit der das Order-Entry abgerechnet werden soll. Sie ist mit 60 Cent bewertet (in der kleineren Vari­ante der 40093 sind es nur 30 Cent) und kann einmal pro Behandlungsfall abgerechnet wer­den. Die Leistungsbeschreibung der Order-Entry-Ziffer ähnelt einer – für Gesetzestexte un­typischen – bunten Auflistung von Funktionseigenschaften. Aber ungeklärt bleibt ihre sachliche Überprüfbarkeit. Dazu passt dann die Protokollnotiz des Bewertungsausschusses, dass nach drei Jahren die Order-Entry-Ziffer einer Überprüfung unterzogen werden soll. Das muss nicht verheißungsvoll sein.

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DIMUS, Order-Entry und die Digitalisierung der Laborüberweisung

Die aktuellen Änderungen zum digitalen Muster 10 (DIMUS) zeugen von einem starken Willen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Die eLaborüberweisung folgt der eAU und dem eRezept. Mit der neuen Spezifikation des DIMUS wird die Laborüberweisung fest an die Konnektorinfrastruktur der Arztpraxis gebunden.

Was genau ist ein DIMUS? Der DIMUS ist ein digital vom Einsender (Arztpraxis) signierter Laborüberweisungsschein (Muster10) gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä), ersetzt nicht die aktiven Order-Entry-Systeme, ist also keine Schnittstelle und verändert auch nicht die bestehenden Schnittstellen, sondern liefert die rechtlich akzeptierte Urkunde zur Laborüberweisung, sofern es sich um gesetzlich versicherte Patienten handelt. Im Bereich der Privatpatienten gilt für die Akzeptanz digital signierte Dokumente BGB § 126a.

Die Digitalisierung im Laborbereich soll zum Oktober 2024 durch entsprechende Honorarmodelle vorangetrieben werden. Gemäß den Instrumenten der KV ist also eine Leistungsziffer für digitale Laboraufträge (Order-Entry) zu erwarten. Als Beweis für die Tatsache, dass ein Online-Laborauftrag vorliegt, dürfte dann der digital signierte Laborüberweisungsschein in der Form des digitalen Muster10 (DIMUS) gelten.

Die sich abzeichnende Kopplung des DIMUS an das Honorarmodell ist noch nicht schriftlich publiziert, sondern die logische Zusammenführung der bisher bekannten Fakten. Die darin liegende Unwägbarkeit hat dennoch wenig Einfluss auf das nun nötige Handeln, denn die Vorbereitungen für die Konnektorsignatur müssen angesichts des Umstellungsaufwands jetzt beginnen. Andernfalls werden im Herbst nur die angekündigten Abstaffelungen von Leistungen greifen (Malus), die in Aussicht gestellten Positiv-Honorierungen (Bonus) werden aber nicht eingenommen werden, weil die erforderliche Infrastruktur nicht bereitsteht. Das Delta zwischen Malus und Bonus wird ab Oktober ein entscheidender Schieberegler für jedes Labor.

ZDF über Physician Assistants in der Gesundheitsversorgung auf dem Lande

Der Beitrag des ZDF ("dreihscheibe") beschreibt die Situation in Papenburg in der Praxis Dr. Volker Eissing.

Der Beitrag beginnt ab Minute 1:40 und geht bis 5:20.

https://www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/drehscheibe-vom-21-maerz-2023-100.html

Physician Assistants und die Gesundheitsversorgung auf dem Lande

Können Physician Assistants die Gesundheitsversorgung auf dem Lande verbessern? Ein Podcast der Berlin Chemie in der Reihe "Einblicke" mit Antworten von Dr. Volker Eissing aus Papenburg. In Papenburg ist zudem ein Aninstitut der Hochschule Anhalt entstanden, in dem nun bereits im dritten Semester PAler studieren und ihren Bachelor anstreben.

https://podcasts.apple.com/de/podcast/einblick-der-podcast/id1530150079?i=1000603578424

https://www.campus-papenburg.net/der-studiengang-physician-assistance/

eAU und eRezept

Aktuelle Berichterstattung hier: Aktualisierung: eAU und eRezept

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach hat nach Angaben der KBV die Einführung der eAU und des eRezepts gestoppt. Die Verfahren seien nicht ausgereift und könnten deshalb nicht flächendeckend zum Einsatz gebracht werden.

Hier der Link: https://www.kbv.de/html/1150_57247.php

Kommentar: Lauterbachs Begründung stimmt. Und es ist beachtlich, dass nun die faktische Wirklichkeit vor der argumentierten Sollwirklichkeit Vorrang haben soll. Wenn „gut gemeint“ nicht mehr höher bewertet wird als „schlecht gemacht“, dann könnte das in der aktuellen Politik einen Domino-Effekt auslösen. Denn welches Ergebnis stünde uns bevor, würden die Gematik oder die Energiewende unter dem Aspekt des Vorrangs des Faktischen geprüft?

Laborüberweisung und digitale Signatur

Neue Perspektiven für digitale Formulare durch
die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept

Köln, 25.10.2021 Dr. Uwe Eissing

Die Laborüberweisung auf Papier dient als schriftlicher Auftrag und als Beweis­dokument für gerichtliche Auseinanderssetzungen oder Prüfverfahren der Kassenärztli­chen Vereinigung. Mit der Unterschrift des überweisenden Arztes erlangt der Aus­druck des Laborscheins den Status einer Urkunde und gilt vor Gericht als Beweis. Die Ablösung des Papierausdrucks durch ein elektronisch signiertes Dokument hat rechtliche Voraussetzungen, die durch die Änderungen der §§ 126a und 127 BGB bereits seit längerem vorliegen. Dennoch ist die Umstellung der Arbeitsab­läufe in der Arztpraxis und im Labor auf den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur eher zögerlich zu nennen. Ein Grund ist sicher­lich, dass die vorhandenen Arbeitsab­läufe mit dem Papierausdruck und dem Ein­scannen des PDF417-Barcodes zu gut funktionieren. Ein anderer Grund ist darin zu finden, dass die erforderliche Infra­struktur in der Arztpraxis nicht nur verfügbar, son­dern auch alltagstauglich verfügbar sein muss.

Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (eRezept) ändern sich die Bedingungen in der Arztpraxis grundlegend. Die für eine qualifizierte elektronische Signatur erforderliche Infra­struktur mit zertifizierten Kartenlesern, den Signaturkarten und der entsprechenden Zertifikatsinfrastruktur steht nun bereit. Die Konnektoren, die in jeder vertragsärzt­lich tätigen Arztpraxis vorhanden sind, dienen als Signaturinstanz und mit der Sta­pelsignatur und der Komfortsignatur stehen Verfahren bereit, die es dem Arzt er­möglichen, im laufenden Arbeitsalltag die qualifizierte elektronische Signatur an­zuwenden. Insbesondere das eRezept wird aufgrund seiner Häufigkeit dann im ersten Quartal 2022 alle noch bestehenden Probleme in den Abläufen und der Technik schonungslos aufdecken, so dass zum Ende des ersten Quartals nur noch wenig Ar­gumente übrig bleiben, die elektronische Signatur nicht einzusetzen.

Wie kann die qualifizierte elektronische Signatur bei der Laborüberweisung zum Einsatz kommen?

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Offener Brief an das RKI

Liebes Robert-Koch-Institut (RKI),

eine in der Öffentlichkeit vielfach unterschätzte Leistung Ihres Hauses in der Corona-Krise besteht darin, den Begriff des Formulars, nein, auch das Formular selbst, neu erfunden und definiert zu haben. Die bisherigen, engstirnigen Vorstellungen gerade auch im Bereich des deutschen Gesundheitswesens haben Sie im Laufe der Pandemie beherzt und mutig hinter sich gelassen. Das riecht nach Revolution. Toll. Bisher klebte am Formular der Staub von Jahren, wenn nicht gar von Jahrhunderten: kleine Ausfüllfelder, stets der gleiche Kopfdatenbereich und fest definierte Feldnamen.

Das klassische Formular war gestern, Sie sind heute. Sie schaffen jetzt und mit jeder Version ein Formular-Unikat, jedes Formular, nein, jede Version eines Formulars ist anders, ist eine fein gestaltete Laubsägenarbeit. Jede Textänderung verschiebt die zu bedruckenden Bereiche. Die Feldnamen im ausfüllbaren PDF sind unsystematisch durchnummeriert und ändern bei einem Versionswechsel glatt die inhaltliche Bedeutung. Mal hat das Formular vier Seiten, dann wieder sechs oder sieben Seiten. Das schafft Aufmerksamkeit und Individualität und vielleicht gibt es schon bald die ersten Sammler, die statt Briefmarken RKI-Formular-Versionen suchen und tauschen. Die blaue mRNA-Aufklärung als Fehldruck gegen drei rot gedruckte Vektor-Versionen der ersten Stunde?

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Die Erfolge der Hausärzte und die Ängste der Politiker vor der Pandemie

Von Uwe Eissing

Die aktuelle Impfstatistik des Robert Koch-Instituts zeigt die Wirksamkeit der hausärztlichen Impfkampagne. Werden am Montag (05.04.2021) noch 249.000 Impfungen vom RKI registriert, so folgen am Dienstag 372.506 Impfungen. Am Mittwoch sind es dann bereits 668799, die Zahlen für den Donnerstag steigen auf 719.927 Impfungen und am Freitag, üblicherweise in den Hausarztpraxen nur ein halber Tag, liegt die Anzahl der Impfungen bei 547.726.

RKI-Tagestatistik

Tag

1. Impfung

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Campus Papenburg

Mit dem 1. April 2021 nimmt der Campus Papenburg als An-Institut der Hochschule Anhalt seinen Betrieb auf. Die Ausbildung von Physician Assistants beginnt mit der Blockwoche in der zweiten Woche nach Ostern.

Hier der Link auf die neue Web-Seite:
https://www.campus-papenburg.net/

Hier ein Video über die neuen Räumlichkeiten in der Nähe des Bahnhofs und der Alten Werft:
https://youtu.be/ubpg5LIZHuw

 

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"Maskenpflicht" vor 42000 Jahren?

In der aktuellen Ausgabe von Science findet sich ein Beitrag eines Autorenteams um Alan Cooper über eine starke Schwächung des Erdmagnetfeldes, die vor 42000 Jahren die Umweltbedingungen für Menschen und Tiere radikal veränderte. Datenquelle für die neue Untersuchung sind versteinerte Kauri-Bäume aus dem Norden Neuseelands. Der Beitrag enthält auch einen Querverweis auf eine altsteinzeitliche „Maskenpflicht“.

https://science.sciencemag.org/content/371/6531/811

https://www.scinexx.de/news/geowissen/als-das-magnetfeld-kippte/

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KBV Praxisnachrichten

PraxisNachrichten

Robert-Koch-Institut

Dies ist der RSS Feed des Robert Koch-Instituts zum Epidemiologisches Bulletin.

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