Fahrtüchtigkeit: Pauschaler ärztlicher Zweifel rechtfertigt kein Gutachten
Ein hohes Alter kann nicht alleiniger Anlass sein, für die Fahrtüchtigkeit von Senioren ein medizinisches Gutachten anzufordern, genausowenig, wie dafür eine pauschale Begründung eines Arztes hinreichend ist.. Diese Grundsätze sind Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Münster. Ein Autofahrer hatte sich geweigert, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Seine Hausärztin hatte der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mannes gemeldet, ohne konkretere Angaben zu machen. Der Mann hat geklagt – und Recht bekommen:
Focus, 14.6.2019
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/verkehr-wenn-aerzte-die-fahrtauglichkeit-von-senioren-anzweifeln_id_10824590.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
"Die Praxis um die Ecke wird zum Relikt" – KBV-Vorstand warnt vor radikalen Reformplänen
Vor den Folgen eines radikalen Umbaus der ambulanten Versorgung hat...
-
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante...
-
Anforderungen ans PVS – KBV bietet weitere Praxisinfos zur ePA
Die KBV setzt ihre Informationsreihe zur elektronischen Patentenakte...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 19/2024
Einfluss von medizinischen Einmalhandschuhen auf die hygienische...
-
Epidemiologisches Bulletin 18/2024
Zunahme von Candida auris in Deutschland im Jahr 2023
-
Epidemiologisches Bulletin 17/2024
EKOS-Net: HCID-Preparedness in die Breite tragen