Ein  hohes Alter kann nicht alleiniger Anlass sein, für die Fahrtüchtigkeit von Senioren ein medizinisches Gutachten anzufordern, genausowenig, wie dafür eine pauschale Begründung eines Arztes hinreichend ist.. Diese Grundsätze sind Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Münster. Ein Autofahrer hatte sich geweigert, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Seine Hausärztin hatte der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mannes gemeldet, ohne konkretere Angaben zu machen. Der Mann hat geklagt – und Recht bekommen:

Focus, 14.6.2019
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/verkehr-wenn-aerzte-die-fahrtauglichkeit-von-senioren-anzweifeln_id_10824590.html