Auch Ärzte dürfen meinen - Von einer kleinen Drehung auf dem Jahrmarkt der Stimmungsmacher
Razzien in Arztpraxen, haufenweise kostenlose Maskenbefreiungsatteste, Querdenker und Querköpfe: Die Vorwürfe gegen Ärzte, die sich corona-kritisch oder gar leugnend äußern, machen in jedem Fall Stimmung. Und wer das Thema googelt, erntet haufenweise Artikel. Die meisten in regionaler Berichterstattung – und hinter Bezahlschranke. Der Duktus ist seit Wochen derselbe: Die Ärzte sind unverantwortlich, die Ärztekammer und Staatsanwälte unnachgiebig.
Spekulation, ob das Ausmaß der Berichterstattung der Wirklichkeit angemessen ist. Spekulation, wem’s denn dient. Dass es zur Einschüchterung der Ärzte dienen soll, scheint ein naheliegendes Interesse zu sein. Vielleicht aber lässt sich auch die Pandemie viel besser aushalten, wenn man weiß, worüber man sich so richtig empören kann.
Nun aber wenden sich zwar noch nicht das Blatt oder gar die Stimmung. Aber die Drohgebärden lösen sich auf – und offenbar auch die Möglichkeiten: Es hat sich herausgestellt, dass Ärzte eine Meinung haben dürfen und sie die auch privat äußern dürfen. Zumindest ist die Ärztekammer in Niedersachsen zu der Auffassung gelangt, dass man Meinungen, selbst wenn irrsinnig, nicht ahnden kann.
Hier das Video vom NDR mit der Berichterstattung über die „Ärzte für Aufklärung“. Es lohnt sich, die Zwischentöne zu hören. Denn da klingelt allmähliche ein deutliches „Abwarten und Teetrinken“ durch. Die Ärztekammer, so der Schluss-Satz, hält das Problem für gelöst, wenn die Pandemie vorbei ist.
Na denn! Hier das Video vom 12.02.2021:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Serioese-Aerzte-veraergert-ueber-verharmlosende-Flugblaetter,ndrinfo13930.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
Ab Januar weiterhin mehr als elf Euro für ePA-Erstbefüllung
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte wird ab Januar...
-
Noch keine neue Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von...
-
Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen steigen zum 1. Januar
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 48/2025
Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten: Importierte...
-
Epidemiologisches Bulletin 47/2025
Schätzung der Anzahl der HIV-Neuinfektionen im Jahr 2024 sowie der...
-
Epidemiologisches Bulletin 46/2025
Diabetesbedingte Major- und Minoramputationen – Zeitliche...
