Anwohnerparken: Ärztin darf nicht vor ihrer Praxis parken
.... und hier die Geschichte der Ärztin, die vor ihrer eigenen Praxis nicht parken darf. Denn in der Straße gilt Anwohnerparken. Der Konflikt aus Hamburg in der Bild, 15.3.2019:
Tatsächlich ist der Artikel vom 15.3. sozusagen die zweite Auflage der Geschichte in der Bildzeitung. Zum ersten Mal berichtete die Bild am 11.3.2019 – und druckte auch den Ablehnungsbescheid samt Rechnung ab. Danach fallen die von der Ärztin geschilderten Notsituationen nämlich in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes. (Jawoll!)
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/ausnahmegenehmigung-verweigert-die-aerztin-die-nicht-parken-darf-60587146.bild.html
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