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Gebühr für verpasste Arzttermine - Die Debatte

Seit dem 10. September wird sie wieder diskutiert: die Strafgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine. Die Kassenärztliche Vereinigung fordert sie, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt sie ab. Einige Praxen erheben sie längst schon. Das wiederum ist aufwändig, bürokratisch, rechtlich nicht ganz einfach. Einfach wäre es tatsächlich, wenn zumindest ein Großteil der „Ausfallpatienten“ in den Praxen absagen würde. Hier eine kleine Linkliste, chronologisch rückwärts:

Das ZDF gibt am 29.09.2024 einen Überblick auf die Debatte und hält auch eine Grafik bereit, die die Einschätzung der Praxen wiedergibt, wie groß das Problem der verpassten – und nicht abgemeldeten – Termine im Alltag ist:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/termine-arzt-absagen-strafe-100.html

Das Bremer Regionalmagazin buten un binnen geht am 15.09.2024 auf rechtliche Lage ein: Wann darf überhaupt eine Strafgebühr erhoben werden, wie hoch darf sie sein? Und auch die pragmatische Frage wird angesprochen: Wie erreicht man, dass die Patienten die Termine absagen, die sie nicht einhalten können?
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/ausfallgebuehr-arzttermine-patienten-rechte-100.html

Der BR nimmt das Thema am 13.09.2024 auf. Hier ist von einem Terminausfall bei Fachärzten von bis zu 20 Prozent die Rede. Ohne diese Ausfälle ließe sich die Terminproblematik also deutlich reduzieren.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/arzttermin-geschwaenzt-strafgebuehren-fuer-patienten-sinnvoll,UOEiQ23

Den Fernsehbeitrag des BR finden Sie auf Youtube, mit dem Bericht aus einer Zahnarztpraxis, die längst sich vorbehält, eine Gebühr für versäumte Termine zu nehmen:
https://www.youtube.com/watch?v=7l4T0dCI0T4

Die Tagesschau berichtet am 10.09.2024 über die Forderung der Kassenärzte, über die Einstellung Lauterbachs – und fragt auch die Stiftung Patientenschutz, die zurückwirft mit dem Vorwurf der zeitweiligen Unerreichbarkeit von Praxen, deren Präsenz ja nicht überprüft werde:
https://www.tagesschau.de/inland/strafzahlung-arzttermin-100.html

Der NDR berichtet am 10.09.2024 – auch aus einer HNO-Praxis, bei der täglich zwischen sechs und neun Patienten nicht erscheinen. Defizit: 200 bis 300 Euro. Demgegenüber stünden Patienten, denen Termine erst nach drei bis vier Monaten zugesichert werden könnten. Das Problem, wie die Strafgebühr abgerechnet werden könnte oder müsste, ist der nächste schwierige Aspekt: Text und Fernsehbeitrag, 2:21 min:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Diskussion-um-Gebuehr-fuer-versaeumte-Arzttermine,arzttermin122.html

Der MDR berichtet ebenfalls am 10.09.2024 – und verlinkt auch zu anderen Artikeln zum Thema Arzt-/Facharttermine:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/arzt-strafzahlung-verpasster-termin-lauterbach-100.html

Das Ärzteblatt hat am 10.09.2024 eine Nachricht aus vielen verfügbaren Nachrichtenquellen zusammengestellt.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154159/Lauterbach-lehnt-Strafgebuehren-fuer-versaeumte-Arzttermine-ab-ermahnt-aber-die-Patienten

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