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Die ePA - Nachrichten mit und gegen den Strich gelesen

Der bundesweite Roll-out der ePA – wir alle haben es mehrfach gelesen – ist schon vor längerer Zeit für Anfang April 2025 geplant. Nun – Anfang April ist am 10. April möglicherweise schon wieder fast Vergangenheit. Und nun stellt sich die Frage, wie man sich eigentlich einen bundesweiten Rollout vorstellen muss.

Sicherlich hat niemand ein Ereignis erwartet, in dem der noch gerade eben im Amt befindliche Bundesgesundheitsminister einen Knopf drückt, ein Absperrband zerschneidet oder sonst einen Startschuss gibt. Aber auf der Digital-Health-Messe hat er Rede und Antwort gestanden. Genaues erfährt, wer heise.de liest – und Marie-Claire Koch hat hier die Fakten und Aussagen manchmal so elegant nebeneinander gestellt, dass man annehmen muss, sie wollte uns nicht nur zum Lesen bewegen, sondern auch zum Schmunzeln bringen.

Kostprobe?

„Wichtig sei, dass die elektronische Patientenakte für Ärzte zunächst freiwillig starte. Niemand soll bestraft werden, wenn etwas nicht funktioniert, was er selbst nicht kontrollieren kann, so Lauterbach. In der Vergangenheit hatte es viel Kritik an dem überhasteten Start der elektronischen Patientenakte 3.0 gegeben, die für alle gesetzlich Versicherten seit Anfang des Jahres angelegt wurde. Bald soll es einen neuen Rollout-Plan geben, nachdem weitere Leistungserbringer die ePA befüllen.“

Oder:

„Auch bezüglich der Sicherheit der elektronischen Patientenakte zeigte sich Lauterbach zuversichtlich. Die Sicherheitslücken für den Massenzugriff auf die ePAs seien geschlossen, zu den weiteren Mängeln äußerte er sich jedoch nicht.“

Wie Lauterbach insgesamt die Lage nicht nur der Patientenakte, sondern auch der Digitalisierung im Gesundheitswesen einschätzt, lesen Sie im weiteren Verlauf des heise-Textes (08.04.2025) hier:
https://www.heise.de/news/Lauterbach-zur-ePA-Erstmal-keine-Strafen-wenn-etwas-nicht-funktioniert-10344377.html

Weitere Berichte über Lauterbachs Auftritt auf der DMEA:

Golem.de, 08.04.2025:
https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-lauterbach-will-epa-auf-freiwilliger-basis-ausdehnen-2504-195153.html

Apotheke adhoc, 08.04.2025:
Unter der Überschrift „Akte noch nicht bereit – ePA: Ärzte begrüßen stufenweisen Rollout“ wird hier zusammengetragen, was Frieden schafft. Die Ärztevertreter, so die Stimmung in diesem Text, sind wohlwollend. Dr. Sibylle Steiner von der KBV wird gar zitiert, dass sie es positiv wertet, dass niemand bestraft werden solle, der unverschuldet die ePA nicht einsetzen könne. Ja, tatsächlich: Das ist wohl positiv zu bewerten. Der Artikel verweist aber auch darauf, dass es Kritik von der AOK gibt, und verlinkt dazu in einen anderen Artikel, ebenfalls vom 08.04.2025:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/epa-aerzte-begruessen-stufenweisen-rollout/ und
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/lauterbach-epa-soll-in-den-kommenden-wochen-starten/

Auch das Wohlwollen der Pharmazeutischen Zeitung fällt auf. Sie berichtet ebenfalls von der DMEA und hat das „enorme Interesse“ am Thema Patientenakte im Blick. Tatsächlich mussten Zuhörer auf dem Fußboden sitzen, weil alle Stühle besetzt waren. Hier steht die Berichterstattung aus den Diskussionsrunden unter der Zitat-Überschrift: „EPA wird ein kultureller Wandel sein“. Zitiert wird damit Hamburgs Gesundheitsstaatsrat Tim Angerer, der diesen Satz – zumindest laut nachfolgendem Text – allerdings ein wenig anders formuliert hat, nämlich als Forderung.

Unter dem Tagungsstichwort „Zurück in die Zukunft“ gibt die Pharmazeutische Zeitung dann noch Einblick in die weiteren Diskussionen. Der Text ist vom 10.04.2025:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-ein-kultureller-wandel-sein-155269/

Die Ärzte-Zeitung nimmt sich am 10.04.2025 das Thema Kinder-ePA vor. Dieser Bericht geht terminlich auf den Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten zurück – und stellt dabei die ePA in den Mittelpunkt. Hier beherzigt der Autor die gute, alte journalistische Regel, sich für den Schluss noch Nennenswertes aufzubewahren, das im besten Fall wie eine Pointe funktioniert. Hier sei deswegen dieser Schluss zitiert:

„Dass die Empfehlungen der Bundesdatenschutzbeauftragten an den Gesetzgeber eben nur Empfehlungen sind, zeigt der Tätigkeitsbericht am Beispiel der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Wegen ihrer ePA-Schlüsselfunktion legte die Behörde 2023 der Regierung ans Herz, die Karten nur sicher und persönlich zustellen zu lassen.

Fazit nach einem Jahr: Bisher wurde ,keine Regelung getroffen, die vorsieht, eGKs nur persönlich zuzustellen oder eGK-Besitzer nachträglich zu identifizieren.’“
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Datenschutzbeauftragte-haelt-Nachbesserungen-bei-Kinder-ePA-fuer-noetig-457847.html

 Womit wir fast am Schluss dieser kleinen Leseschau angelangt sind, für den auch ich beim Schreiben für Sie einige Bonbons beiseitegelegt habe. Eigentlich hatte ich nur wissen wollen, ob die ePA bereits orthographisch geregelt ist. Ist sie nicht. Ich fand aber im Duden die Epagoge. Sie ist griechischer Herkunft und bedeutet wörtlich die „Hinaufführung“. Das Fremdwort meint im Deutschen jetzt den Denkvorgang vom Einzelnen zum Allgemeinen.

Hilft nicht wirklich weiter? Dann kann ich auch noch mit einer Epanalepse aufwarten. Das ist die „Wiederholung eines Wortes oder einer Wortgruppe im Satz.“

Oder wie wäre es mit der Epakte? Sprachlich wunderschön, weil sie die Akte verinnerlicht zu haben scheint. De facto aber meint die Epakte den Zeitraum vom letzten Neumond eines Jahres bis zu Beginn eines neuen Jahres. Wozu sie notwendig ist: Im Julianischen Kalender, so erfährt man auf Wikipedia, errechnete man mit ihrer Hilfe den Ostertermin. Womit wir inhaltlich dann nun schon bei der Hoffnung auf Auferstehung angekommen sind.

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