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Wörtlich betrachtet: Das BfArM und die Aufhebung des Versorgungsmangels

Das ist ja mal eine gute Nachricht, oder? „BfArM will Versorgungsmangel bei Kinderantibiotika aufheben“, titelt „PTA in Love“ am 07.04.2025:
https://www.pta-in-love.de/bfarm-will-versorgungsmangel-bei-kinderantibiotika-aufheben/

Und „Apotheke adhoc“ stellt in der Überschrift nur die Wortreihenfolge etwas um: „Kinderantibiotika: BfArM will Versorgungsmangel aufheben“. 07.04.2025:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kinderantibiotika-bfarm-will-versorgungsmangel-aufheben/#

Da macht sich doch für einen Moment oder eine kleine Weile Erleichterung breit, oder? Und dann? Hoppla: Das BfArM – also das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – kann einen Mangel aufheben? Dann muss es ihn ja auch bewirkt haben, oder? Das wäre ja vermessen. Sowohl das Eine wie auch das Andere. Oder kann es jetzt einfach aus irgendwelchen Archiven oder Schätzen oder heimlichen Vorräten Lücken füllen, die es zuvor nicht bereit war zu füllen? Unwahrscheinlich.

Nein, so kann das selbstredend nicht sein. Das BfArM wird weder höchstselbst den Mangel bewirkt haben, noch kann es ihn aus eigener Kraft beenden. Es kann nur – kraft seines Amtes – die Einschätzung einer Lage als Versorgungsmangel wieder zurücknehmen. Und sicher hat da die Journalistin nicht so genau aufgepasst, was in den beiden Texten zu lesen ist.

Oder ist das alles schon wieder Besserwisserei von mir?

Nadine Tröbitscher jedenfalls, Journalistin und PTA, ist fast entlastet. Sie zitiert nur, sicherheitshalber wörtlich, das BfArM selbst aus dem Protokoll des Beirats. Und danach schlägt das Institut eben wörtlich vor, den Versorgungsmangel aufzuheben. Da nur noch vereinzelt Einschränkungen beobachtet würden. Die Einschränkungen also sind demnach tatsächlich nicht selbstgemacht. Das ist ja schon mal beruhigend. Wohl auch deswegen ist de facto die „Aufhebung des Versorgungsmangels“ am Ende dann doch nicht so ganz einfach. Sie benötigt, so in beiden Artikeln zu lesen, einen „schrittweisen Prozess“: „Im ersten Step sollen die Meldungen der Anhörung zur Dringlichkeitsliste aus April 2025 abgewartet werden, um die aktuellen Lagerbestände zu ermitteln.“

Sie sehen: Es ist tatsächlich nicht leicht, einen Versorgungsmangel aufzuheben. Vielleicht wäre es ein wenig leichter, wenn man gedanklich und sprachlich die wirkliche Handlungsebene einfügen würde: Das BfArM will die Kategorisierung der Versorgungslage als Versorgungsmangel wieder zurücknehmen. Nicht mehr und nicht weniger. Und auch das wird seine Zeit brauchen, denn: „Parallel soll eine Abfrage beim Großhandel darüber erfolgen, wie viel importierte Ware sich noch im Umlauf befindet. Auf Basis dieser Informationen soll die Entscheidung über das Ende des Versorgungsmangels oder eine Einschränkung des Versorgungsmangels auf einzelne Antibiotika getroffen werden, so der Beirat.“

Aber erst einmal abwarten – siehe oben – bis die „Meldungen der Anhörung zur Dringlichkeitsliste aus April 2025“ eintreffen.

Ich glaube, hier kann ich am Ende nur noch eines verkünden: Teatime!

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