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Zwischen Hilfe und Hintertür: Die Grauzone der Online-Rezepte

Der Online-Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist zuerst einmal ein Markt. Um rezeptpflichtige Medikamente zu bekommen, braucht es ein Rezept. Das geht mittlerweile ebenfalls online. Und so gibt es für den Markt und den Handel, die mehr als nur den Cannabis-Bedarf im Blick haben, nicht nur Türen, sondern auch Hintertüren. Und Internetärzte. Und schwarze Schafe.

Hier der Versuch, mit einer Linksammlung ein wenig Überblick zu gewinnen:

Die Adhoc News berichten am 17.08.2026 von Prozessen vor Gericht, über Internetärzte, bei denen man sich sein Rezept quasi auf Wunsch bestellen kann:
https://www.ad-hoc-news.de/wissenschaft/online-rezepte-ohne-arztbesuch-aerzte-warnen-vor-ueberdosis-risiken/69960050

Das Schweizer Radio und Fernsehen hat dieses Thema ebenfalls im Blick – noch als Ankündigung für die Ausstrahlung am 18.08.2026. Aber es lohnt sich vielleicht später noch einmal zu gucken, ob der Beitrag online gestellt wurde:
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso?srg_shorturl_source=kassensturz&q=&date=all&page=0

Für juristische Auseinandersetzungen sorgt auch immer wieder die Online-Plattform Dr. Ansay. Hier holen sich vor allem, aber nicht nur, gerne auch Cannabispatienten und/oder -konsumenten ihr Rezept über Online-Ärzte. Hier einige Texte zu Urteilen:

Am 30.07.2026 berichtet die Pharmazeutische Zeitung über ein Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht. Danach kann für Cannabis, das von dieser Plattform bezogen wurde, nicht das Medikamentenprivileg geltend gemacht werden, das im Verkehrsrecht beim Gebrauch für Ausnahmeregelungen aufgrund medizinischer Notwendigkeit sorgt:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kein-medikamentenprivileg-bei-cannabis-rezept-von-plattform-167210/#:~:text=Bei%20einer%20Stra%C3%9Fenverkehrskontrolle%20wurde%20er%20%C2%BBwegen%20fahrl%C3%A4ssigen,%C3%BCber%20die%20Plattform%20Dr.%20Ansay%20bezogen%20hatte.

Die Deutsche Apotheker-Zeitung berichtete am 24.04.2026 über ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das besagt, dass ein Apotheker keine Rezepte annehmen darf, wenn sie ohne einen persönlichen Kontakt von Verordner und Kunde ausgestellt wurden:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/04/24/apotheker-darf-dransay-rezepte-nicht-beliefern

Die Bild-Zeitung informiert umfassend und gründlich ihre Leser darüber, was sie wie als Selbstzahler bei Dr. Ansay erhalten können – und ist bemüht, die Seriosität der Plattform herauszustellen. Das Ganze geschieht nicht grundlos: Die Bild-Zeitung zieht aus diesem Kaufratgeber ganz gewiss Werbeeinnahmen. Der Artikel wurde am 12.08.2026 aktualisiert:
https://www.bild.de/online-apotheke/dr-ansay-test

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