Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.

Der dpa-Bericht (u.a.) in den Stuttgarter Nachrichten und Wirtschaftswoche, 21.3.2019:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klage-gegen-vergabeverfahren-private-anbieter-draengen-auf-milliardenmarkt-rettungsdienst.08210d10-4476-4afc-a906-80eaa3e40582.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/notfalltransporte-eugh-staerkt-rolle-von-drk-und-co-/24128548.html