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Vorsorge nur noch alle drei Jahre

Nur noch alle drei Jahre – nicht mehr alle zwei – können Kassenpatienten ab 35 Jahre eine Vorsorgeuntersuchung beanspruchen. Die Änderung kommt vom G-BA – und sie sie leise und unerwartet gekommen, berichtet die Augsburger Allgemeine (6.4.2019):


https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Kassen-zahlen-Vorsorge-fuer-gesetzlich-Versicherte-nur-noch-alle-drei-Jahre-id53978856.html

Der Kommentar zum Thema in der Augsburger Allgemeinen:

https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Wurde-die-Oeffentlichkeit-beim-Thema-Vorsorge-getaeuscht-id53980381.html

Die Änderung gilt am 1. April, der GBA hatte die Änderung aber bereits im Sommer beschlossen: Ärzteblatt, 7.8.2018:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96971/Aenderungen-beim-Check-up-35-beschlossen

Microsoft: Das Ende der persönlichen Patientenakte
Ärztemangel auch in den Gesundheitsämtern

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