Nur noch alle drei Jahre – nicht mehr alle zwei – können Kassenpatienten ab 35 Jahre eine Vorsorgeuntersuchung beanspruchen. Die Änderung kommt vom G-BA – und sie sie leise und unerwartet gekommen, berichtet die Augsburger Allgemeine (6.4.2019):
Der Kommentar zum Thema in der Augsburger Allgemeinen:
Die Änderung gilt am 1. April, der GBA hatte die Änderung aber bereits im Sommer beschlossen: Ärzteblatt, 7.8.2018:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96971/Aenderungen-beim-Check-up-35-beschlossen