Operationsverbot für Krankenhaus zunächst ausgesetzt
Der NDR berichtet über eine Gerichtsentscheidung, die wenn nicht wegweisend, so aber doch mindestens als weiterführend gewertet werden muss. Die AOK hatte einem Krankenhaus im Emsland die Operation von Oberschenkelhalsbrüchen untersagt, weil am Wochenende kein spezialisierter Altersmediziner zur Verfügung stünde und damit die Qualitätsstandards nicht gehalten werden könnten. Das Krankenhaus hatte argumentiert, dass eine Operation binnen 24 Stunden erfolgen müsse, das Gericht sehe das auch so und habe das Verbot vorerst ausgesetzt. Der Artikel ist vom 11.11.2024:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Gericht-Krankenhaus-darf-weiter-Oberschenkelhalsbrueche-behandeln,krankenhaus1004.html
Die Pressemitteilung des Landessozialgerichtes Niedersachsen findet sich am 11.11.2024 im Datev-Magazin:
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/behandlungsverbot-fuer-oberschenkelhalsbrueche-vorlaeufig-ausgesetzt-133227
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet hinter Bezahlschranke am 14.11.2024 hier:
https://www.noz.de/lokales/lk-emsland/artikel/emsland-krankenhaus-darf-oberschenkelbrueche-vorlaeufig-behandeln-47981047
Seit Ende 2023 müssen Krankenhäuser nachweisen, dass sie für Operationen nach Oberschenkelhalsbruch die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Das Helios-Krankenhaus in Schwelm ist eines dieser Krankenhäuser, die diese Hürde genommen haben. Am 23. September berichtet es per Pressemitteilung von der Operation einer Patientin, die drei Monate später wieder auf Reise ging. Der Artikel ist vom 23.09.2024:
https://www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/kliniken/schwelm/news/2024/auszeichnung-oberschenkelhalsbruch/
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