GKV-Reform: Bundesregierung entschärft Sparpläne bei Krankengeld und Mitversicherung
Von 19,6 auf 16,3 Milliarden Euro: Die Rede ist von den Summen, die die Regierung bei den Krankenkassen einsparen will. Nach Informationen des „Spiegel“ verzichtet der derzeitige Gesetzentwurf auf eine Kürzung des Krankengeldes. Die Beteiligung an den Gesundheitskosten der Grundsicherungsempfänger soll sukzessive, also schrittweise, durch Gelder vom Bund erhöht werden. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben; der Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten ist in diesem Entwurf von 3,5 Prozentpunkten auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt worden. Damit sinkt die maximale Belastung für die bisher beitragsfrei Mitversicherten von voraussichtlich 218 Euro auf 156 Euro monatlich.“
Der Spiegel am 28.04.2026:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gesetzliche-krankenversicherung-bundesregierung-verzichtet-offenbar-auf-allgemeine-kuerzung-des-krankengeldes-a-2b1852dd-30cb-457f-bc9a-404b3a326a1e
ntv spricht sich in der Überschrift dahingehend aus „Versicherte weniger belastet“, 28.04.2026:
https://www.n-tv.de/politik/Koalition-einigt-sich-auf-GKV-Reform-id30763734.html
Der „Merkur“ aber legt im Text den Finger auf die Schwachstelle der gekürzten Kürzungen: „Die abgesenkten Sparziele der Krankenkassen-Reform werfen die Frage auf, ob das erklärte Ziel der Merz-Regierung – stabile Beiträge für Millionen Versicherte – tatsächlich erreichbar ist.“, 28.04.2026:
https://www.merkur.de/politik/gesetzesplan-fuer-krankenkassen-reform-durchgesickert-warken-stutzt-sparziel-zr-94282448.html
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