Das Land Niedersachsen ordnet die Weihnachtsfeier-Familien-Selbsttest-Selbstkontrolle an
Niedersachsen justiert die Weihnachtsruhe-Regelungen nach. Es hatte gelten sollen, dass bei Weihnachtsfeiern mit mehr als 10 Personen sich die Gäste in einem Testzentrum auf Corona testen lassen soll. Diese Regelung ist jetzt vom Tisch. Selbsttests sind erlaubt. Sie müssen nur kontrolliert werden. Und zwar vom Gastgeber.
Mit einem bisschen Spott könnte man sagen, dass mit dieser Regelung die Niedersachsen vom Regen in die Traufe fallen. Was nämlich auf den ersten Blick glatt so aussieht, als sei es den Menschen leichter gemacht worden, kann im Einzelfall ja durchaus Schwierigkeiten mitbringen. Was denn, wenn sich Onkel Ernst keineswegs von Schwägerin Anne kontrollieren lassen will? Aber Schwägerin Anne kann, sofern sie die Gastgeberin ist, ihre Kontrollaufgabe auch an eine Person ihres Vertrauens delegieren.
Der Landkreis Emsland hat dann auch schnell gemerkt, wo der Haken an der Sache ist: Wer soll denn nun die feiernden Familien kontrollieren? Auch ein Sprecher der Stadt Osnabrück schließt aus, dass die Polizei an Weihnachten von Haus zu Haus zieht, um zu kontrollieren, ob in den Familien die Gastgeber ihre Gäste beim Selbsttesten kontrollieren.
NDR, 14.12.2021:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Weihnachten-Corona-Tests-auch-im-privaten-Umfeld-moeglich,corona9574.html
Und jetzt? Hören Sie’s schon in den Ohren klingeln? Das ist nicht das Christkind, es ist auch nicht der Erlöser, es ist Vater Staat, der hier das Seine an Weihnachten fordert. Ich hätte da einen Vorschlag, damit die Polizisten nicht nur in Osnabrück und im Emsland nicht von Tür zu Tür gehen müssen, um an den Haustüren zu klingeln.
Sie kennen den Text:
„Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, daß alle Welt geschätzt würde.“
Hier also mein Vorschlag, nicht nur an die Landesregierung von Niedersachsen. Wir alle ziehen an Weihnachten aus – und lassen uns schätzen. Ein jeglicher in seiner Stadt. Und wenn wir Glück haben, dann begegnet uns auf unserem Weg vielleicht auch irgendwann der Erlöser. Die Regel ist ja leicht, wir müssen nur, die heiligen drei Könige machte es uns vor, immer dem Stern folgen.
Und alle, die es nicht so mit dem Weihnachstsfest haben: Die Erlösung liegt dann ja vielleicht in der Einsamkeit. Bleiben Sie zuhause, empfangen Sie niemanden, hören Sie nicht auf das Klingeln an der Tür. Oder machen Sie es genau andersrum und ziehen auch Sie durch die Lande, den Sternsingern gleich:: Ziehen Sie von Testzentrum zu Testzentrum, singen ihr Lied und halten Sie ihr Opferkästelchen bereit.
Und dann noch für alle, die nun so gar keine Hoffnung mehr haben, ein Nachtrag voller Hoffnung. Die Lage ist gar nicht so verzweifelt, wie sie aussieht. Erlösung bahnt sich von fast ganz oben an: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat Recht gesprochen und festgestellt, dass es ganz und gar unangemessen ist, wenn wegen der Corona-Lage in Niedersachsen die Ungeimpften keine körpernahen Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen. So sollen die Ungeimpften – und das hoffentlich dann auch noch vor Weihnachten – wieder zum Friseur gehen dürfen. Zum Beispiel. Mundschutz und Test seien da völlig hinreichend.
Bericht in der MK, 14.12.2021:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/2g-friseuren-in-niedersachsen-corona-regel-gericht-kippt-bei-zr-91173833.html
Doch ob die Ungeimpften mit ihrer neuen Frisur dann zur Weihnachtsfeier mit der ganzen Familie dürfen – das steht leider immer noch in den Sternen.
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Die Niedersachsen hoffen auf Nachbesserung der weihnachtsfeierlichen 2G+-Testtpflicht. Bericht in der Kreiszeitung, 17.12.2021:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/corona-regeln-verordnung-in-niedersachsen-weihnachten-2g-plus-warnstufe-3-bundesland-lockert-regel-ueber-die-feiertage-pandemie-2g-3g-novavax-91178664.html
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