NRW "präzisiert" 4-Wochen-Booster-Empfehlung - 5-Monats-Frist gilt als Standard
2. Aktualisierung 15.12.2021, 12:06 Uhr
Man kann vielleicht mit einer gewissen Berechtigung von einer instabilen Nachrichtenlagen sprechen, wenn man die Empfehlungen der NRW-Regierung zum Boostern beschreiben möchte. Während auf der Web-Seite des Gesundheitsministeriums NRW für den Regelfall ein Mindestabstand von 5 Monaten zwischen Impfung und Booster benannt ist - vier Wochen Mindestabstand sind danach in Ausnahmen erlaubt - ist in der Pressemitteilung des Ministeriums, das der Kreis Wesel auf seiner Seite veröffentlicht und in den Radionachrichten (SWR 3) jetzt von einem bei kommunalen Impfungen möglichen Mindestabstand von vier Monaten die Rede:
https://www.kreis-wesel.de/de/presse/aus-gegebenem-anlass-presseinformation-der-landesregierung-nordrhein-westfalen-gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen/
Aktualisierung 15.12.2021
Schnee von gestern. NRW zieht seine 4-Wochen-Regelung gleich wieder zurück, zumindest fast ganz. In Ausnahmefällen soll eine Booster-Impfung vier Wochen nach Zweitimpfung möglich sein, der Normalfall allerdings sei eine Frist von 5 Monaten. Die Nachricht finden Sie im Westfälischen Anzeiger, 15.12.2021:
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/booster-impfung-corona-nrw-vier-wochen-frist-gesundheitsministerium-fuenf-vier-monate-kritik-91176787.html
Der Text des Gesundheitsministeriums selbst formuliert den Vorgang etwas vorsichtiger:
"Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert: MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist."
Präzise nachlesen können Sie die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums NRW hier:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen
Nachricht vom 14.12.2021:
Auch die NRW-Regierung bemüht sich heute (14.12.2021) darum, gründlich vor Weihnachten Verwirrung zu stiften. Wurden bis gefühlt gestern noch Booster-Kandidaten zurückgewiesen, bei denen die zweite Impfung noch nicht 6 Monate zurückliegt, müssen jetzt Booster-Kandidaten, deren zweite Impfung vier Wochen zurückliegt, eine Impfung erhalten. Das soll der Mindestabstand sein. Die Frist von vier Wochen beruht darauf, dass die Stiko diesen Mindestabstand für Vorerkrankte empfohlen hat.
https://rp-online.de/nrw/panorama/booster-impfung-nrw-booster-jetzt-schon-nach-vier-wochen-moeglich_aid-64615209
Der Bericht der Tagesschau sammelt die kritischen Stimmen zu einer so frühen Booster-Impfung und zitiert auch den Ministerpräsident Hendrik Wüst, der betont, dass die Vier-Wochen-Frist keineswegs eine Empfehlung sei:
https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-impfen-boostern-101.html
RND setzt über das Thema die Frage „Wie früh ist zu früh?“
https://www.rnd.de/gesundheit/corona-ab-wann-die-booster-impfung-sinn-ergibt-CX6CZE2ZWVBGVDVMN5QP4WAUII.html
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