Aufklärung darf ungenau bleiben
Aufklärung vor Operationen ist Pflicht, die Angabe des Risikos in genauen Prozentzahlen hingegen nicht. So reicht das Wort „vereinzelt“ hin, wenn auf ein Risiko hingewiesen wird, das 20 Prozent beträgt, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, bei dem es bei einer Operation am Oberarm Komplikationen gegeben hatte.
Die WAZ, 8.4.2019
https://www.waz.de/gesundheit/aerzte-duerfen-bei-komplikationsrisiko-ungenau-bleiben-id216863459.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
HPV-Impfung im Fokus der Europäischen Impfwoche – Hofmeister: "Wir brauchen höhere Impfquoten"
Anlässlich der Europäischen Impfwoche hat KBV-Vorstandsvize Dr....
-
KIM-Adressen jetzt auch in der Kollegensuche zu finden
Die KIM-Adressen von Praxen sind nun auch in der Kollegensuche...
-
Mammographie-Screening: EBM wird zum 1. Juli angepasst
Ab 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 17/2024
EKOS-Net: HCID-Preparedness in die Breite tragen
-
Epidemiologisches Bulletin 16/2024
Hygienische Aspekte in der außerklinischen Intensivpflege
-
Epidemiologisches Bulletin 15/2024
Epidemiologie der Masern in Deutschland und Bewertung der Situation...