Aufklärung vor Operationen ist Pflicht, die Angabe des Risikos in genauen Prozentzahlen hingegen nicht. So reicht das Wort „vereinzelt“ hin, wenn auf ein Risiko hingewiesen wird, das 20 Prozent beträgt, so das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, bei dem es bei einer Operation am Oberarm Komplikationen gegeben hatte.

Die WAZ, 8.4.2019
https://www.waz.de/gesundheit/aerzte-duerfen-bei-komplikationsrisiko-ungenau-bleiben-id216863459.html