Telemedizinische Behandlung bei Herzinsuffizienz wird geprüft
Eine telemedizinische Behandlungsmethode geht nun den Weg durch die Instanzen: Der GKV-Spitzenverband hat das Verfahren zur Prüfung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einreicht, berichtet das Ärzteblatt (8.3.2019):
Die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (7.3.2019): https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_820352.jsp
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten

-
Lauterbach will Neupatientenregelung streichen - Scharfe Kritik aus der Ärzteschaft
Auf scharfe Kritik in der Ärzteschaft sind die am Dienstag...
-
Videosprechstunde jetzt auch im organisierten Notdienst abrechenbar
Die Videosprechstunde ist nunmehr auch im organisierten Notdienst...
-
DMP Diabetes mellitus Typ 2 wird aktualisiert
Das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 ist...
Robert-Koch-Institut
-
Epidemiologisches Bulletin 25/26 2022
Beschluss der STIKO für die Empfehlung zur Impfung gegen...
-
Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut: Beschluss und wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken mit Imvanex (MVA-Impfstoff)
Beschluss der STIKO für die Empfehlung zur Impfung gegen...
-
Epidemiologisches Bulletin 24/2022
RKI-Ratgeber HIV/AIDS Aktuelle Statistik meldepflichtiger...