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Gedankenspiele: Wenn die Polizei an Weihnachten Hausbesuche macht - Aktualisierung 22.12.2020

Linknachtrag, 22.12.2020: Der WDR berichtet für NRW, dass der Kontrolle privater Haushalte enge Grenzen gesetzt sind. Unter anderem sind es die Corona-Regeln selbst, die in NRW nur für den öffentlichen Raum gälten. Verboten sind nur Partys. Interview mit einem Rechtswissenschaftler:
https://www1.wdr.de/nachrichten/nrw-kontaktbeschraenkungen-privater-raum-100.html

 Text vom 18.12.2020

Wenn das mal nicht der pure Neid ist: RTL berichtet mit Video über eine Party in Wuhan. „Als hätte es Corona nie gegeben!“, steht dort, als wäre der Berichterstatter persönlich höchst empört. Zugegeben: Dem Ausrufezeichen sieht man die Empörung nicht unmittelbar an. Es kann also auch etwas mit meiner Einbildung zu tun haben. Aber, so mein nicht unberechtigter Einwand: Anteilnehmende Freude sieht sprachlich anders aus.

Es ist aber auch tragisch: In Wuhan ist Party – und hier kommen wir an Weihnachten wahrscheinlich aus der Beschaulich- und Besinnlichkeit gar nicht mehr heraus. Das Essen im kleinen Kreis geht ja noch und ist liebe Tradition. Aber Tradition ist auch, dass man nach all der familiären Nähe bei Hirsch und Wildschwein, gegebenenfalls auch Lachs, das Weite respektive die Menge sucht. Auch der traditionelle Katholik, egal wie gläubig, sucht traditionell spätestens am zweiten Weihnachtstag spätestens nach der Messe die nächste Kneipentür oder gar Kneipentour. „Stephanus steinigen“ steht auf dem Programm. Für Nicht-Katholiken: Stephanus ist der erste Märtyrer, er sah den Himmel offen. So seine letzten Worte vor der Steinigung.

Nun kann man ein solches Gebaren für respektlos halten. Angesichts der Tatsache, dass so mancher Steiniger steinhagelvoll in den Schoß der Familie zurückkehrt(e), wollen wir hier dazu auch besser einfach nur schweigen. Zumal des Stephanus Worte über seine Peiniger lauteten: „Herr rechne ihnen diese Sünde nicht an.“ Da wollen wir denjenigen, die im Alkohol seiner gedenken, auch nicht ihre Schande berechnen. Ihren Schaden haben sie ja an der Theke wahrscheinlich redlich bezahlt.

Doch in diesem Jahr ist alles anders: Die Sünden, die wir nach Hirsch und Fisch begehen werden, rechnet uns diesmal der Staat an. Da nutzt uns das Fürwort des Stephanus rein gar nichts. Staatlicherseits können uns unsere Sünden nämlich, schon lange bevor irgendjemand auch nur der Steinigung des Stephanus gedenkt, mit 25000 Euro zu stehen kommen, sofern der (unheilige oder unselige?) Vater Staat Hausbesuche macht und uns erwischt. Sie glauben’s nicht?

Kurz vor Weihnachten, das Fest, das uns Frau Merkel ja ursprünglich als Familienfest – einsame Lesben, Schwule und Alleinstehende ohne Familie müssen dieses Jahr alleine zuhause bleiben – erhalten und bewahren wollte, wird in NRW nun doch am Schutz der Privatsphäre gedreht. Was jetzt kommt, kann man im Kölner Stadt-Anzeiger heute (18.12.2020) auf der Panorama-Seite nachlesen, ich fasse lapidar zusammen: Bislang galt, dass die Polizei in der Öffentlichkeit eingreift, wenn wer sich nicht an die Corona-Regeln hält. Das Private galt als geschützter Raum, es wurde dringend appelliert, sich auch dort an die Regeln zu halten – es galt aber auch als versprochen, dass die Polizei nicht wegen Corona-Vergehen an der Haustür klingelt, um in die Wohnung zu gelangen.

Das ändert sich gerade: Die Polizei kann kommen, auch und gerade an Weihnachten. Als ungebetener Partygast, aber weder um mit uns zu feiern, noch um uns zu steinigen. Aber möglicherweise, um zu kassieren. Im Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger jedenfalls fehlt der Hinweis nicht, dass die verbotene Party 25000 Euro kosten kann und man nicht versuchen solle, die Garage, Halbgarage, den Balkon, den Unterstand, den Gartenbaum, den Gartenzaun zur Hintertür für Corona-Anordnungen zu machen. ****

Und in Wuhan, deswegen begann ich den Text dort, feiern die jungen Leute, als ob nichts wäre. Ist ja auch nicht: Weder herrscht dort Corona, noch ist dort Weihnachten, nur Party.

Dann noch ein zweiter Party-Hinweis am Rande der Legalität: Das nächste Münchner Oktoberfest steht noch in den Sternen, über dessen Stattfinden wird im April, spätestens im Juni gesprochen. Unwahrscheinlich, dass schon Tickets fürs Festzelt gedruckt werden. Doch diese nicht vorhandenen Tickets für ein noch nicht geplantes Fest kosten auf dem Schwarzmarkt bereits 700 Euro.

Nun kehren wir, um es rund zu machen, an den Gabentisch zurück. Noch ist von Party nicht die Rede, ein Hotspot nicht in Sicht, die Gesichter hingegen entspannt. Und nun kommen Sie: Mit einer Schwarzmarktkarte zum Oktoberfest. Als Geschenk für Schwager und Schwester, Bruder und Schwägerin, Cousine – nein, die darf wahrscheinlich gar nicht mehr am Tisch sitzen.

Sollte dann der angekündigte Polizist wirklich kommen, versuchen Sie ihn in eine Schwarzmarkt-Ermittlung zu verwickeln, vielleicht kommen Sie dann so aus der persönlichen Bredouille wieder raus.

Ein Prosit auf Weihnachten und „Stößchen“, so sagte man wenigstens, als ich jung war, nach Wuhan. 

Links und Verweise:

Den Artikel über die Schwarzmarktkarten fürs Oktoberfest 2021 habe ich aus dem Kölner Stadt-Anzeiger, Papier, 18.12.2020. Online finde ich weder diesen noch einen ähnlichen Artikel. Er ist geschrieben von Sabine Dobel und findet sich auf Seite 14.

Der Artikel über mögliche Polizei-Wohnungskontrollen an Weihnachten habe ich aus derselben Papier-Ausgabe, 18.12.2020, Seite 12. Geschrieben von Joachim Frank und Gerhard Voogt. Diesen Artikel finden Sie auch online, hinter Bezahlschranke, datiert auf den 17.12.2020. Kostenloser Probemonat möglich:
https://www.ksta.de/politik/feiern-trotz-corona-in-nrw-sind-kontrollen-in-privatwohnungen-moeglich-37834360?cb=1608285988302

RTL über die Party in Wuhan (17.12.2020):
https://www.rtl.de/cms/in-wuhan-schmeissen-sie-ne-fette-party-waehrend-in-deutschland-alles-still-steht-4670706.html

 

****
Andere Länder, andere Sitten?

In Hessen müssen Sie nicht mit Polizeibesuchen rechnen, sollen sich selbstverständlich aber dennoch an die Regeln halten. Vorrang hat der Schutz der Wohnungsfreiheit nach Artikel 13, dem aber durch das Gesetz zur Bekämpfung der Seuchengefahr Ausnahmen hinzugefügt seien. Dafür liege die Latte aber sehr hoch, lapidar gesagt. (Frankfurter Neue Presse, 18.12.2020):
https://www.fnp.de/hessen/weihnachten-corona-polizei-hessen-kontrollen-kontaktbeschraenkungen-wohnung-zr-90144343.html

In Bayern, so entnehme ich einer Überschrift, müssen „gewissen Voraussetzungen“ erfüllt sein, dann kommt auch an Heiligabend die Polizei nach Hause
https://www.mittelbayerische.de/region/neumarkt-nachrichten/wenn-die-polizei-an-heiligabend-klingelt-21102-art1965637.html

Und überhaupt: Die einen sagen so, die andern sagen anders. Der Westfälische Anzeiger interpretiert die Weihnachtsspielräume in NRW für Polizei und Familie vorsichtiger, als es der Kölner Stadt-Anzeiger nahelegte:
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/corona-kontrollen-lockdown-privat-haus-wohnung-polizei-ordnungsamt-schutzverordnung-verstoss-nrw-kontaktverbot-karl-lauterbach-90086500.html

Der Focus wies online schon am 13.12.2020 darauf hin: Die Polizei braucht – auch an Weihnachten – einen Durchsuchungsbeschluss, wenn sie rein will. Nur zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben darf sie auch ohne Durchsuchungsbeschluss und ohne Erlaubnis des Bewohners in die Wohnung. Und das gilt natürlich bundesweit gleich - auch wenn die Auslegung wanken und schwanken mag.
https://www.focus.de/politik/deutschland/strenge-kontaktbeschraenkungen-debatte-um-lockdown-ueber-weihnachten-darf-die-polizei-einfach-in-meine-wohnung_id_12763352.html

 Wikipia fasst das ganze Infektionsschutzgesetz zusammen, interessant ist hier das Kapitel: „Einschränkung von Grundrechten durch Schutzmaßnahmen“
https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz

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